Ist es die Berliner Luft? Derzeit steht der ehemalige Vorstand der KV Berlin vor Gericht. Der Vorwurf, sie hätten zusammen insgesamt 549.000 Euro Übergangsgeld zu Unrecht kassiert. Das Urteil steht aus. Anders liegt der Fall bei der KZV Berlin. Hier klagte die KZV beim Landessozialgericht und pochte auf die vollständige Umsetzung der von der Vertreterversammlung (VV) beschlossenen Dienstverträge ihrer Vorstandsmitglieder – Jörg-Peter Husemann, Karsten Geist und Jörg Meyer. Ein eher ungewöhnliches Vorgehen.
Die VV hatte am 16. Januar 2017 Dienstverträge beschlossen, die vorsahen, dass die drei hauptamtlichen Vorstände ein Jahresbruttogehalt in Höhe von je 221.000 Euro erhalten sollen. Zugleich wurde das vormalige Übergangsgeld in einen „Zuschuss zur Altersvorsorge“ umgewandelt. Dieser Passus der Dienstverträge wiederum unterlag der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde. In Berlin ist dies der Senat für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Und dieser Senat verweigerte die Zustimmung, da „die KZV Berlin die ... ‚marktübliche‘ Vergütung bereits ... ausschöpft.“ Weitere Zahlungen widersprächen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so die Senatsverwaltung in einem Schreiben. Daraufhin beschloss die VV am 15. Mai 2017, den Rechtsweg zu beschreiten.
Am 10. April 2019 wurde nun die Klage der KZV Berlin gegen das Land Berlin in Sachen einer Zusatzrente zugunsten des Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Jörg Meyer vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg kostenpflichtig abgewiesen. Um welche Beträge ging es denn bei den Zuschüssen zu Altersvorsorge? Dieser Punkt ist in den VV-Protokollen der KZV Berlin maximal intransparent gehalten.
Der „Tagesspiegel“ spricht je nach Dienstzeit von 50.000 bis 500.000 Euro pro Vorstand. Die KZV Berlin beschäftigt neben seinen drei hauptamtlichen Vorständen auch noch einen Geschäftsführer – Dr. Gerald R. Uhlich. Uhlich wurde auf der VV am 15. Mai 2017 zu möglichen Kosten eines Rechtsstreits befragt und antwortete laut Protokoll: "Denkbar sei aber auch, dass das Gericht als Basis für die Berechnung des Streitwerts alle drei Dienstverträge festlege. Hier läge der Streitwert bei EUR 733.992.“ Auch hier wird nicht ersichtlich, wie sich die Streitwertsumme zusammensetzt.
Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) begrüßte die Entscheidung: „Das Gericht hat hierbei entschieden, dass die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin begehrte Klausel über eine zusätzliche Altersversorgung in ihrer konkreten Form unwirtschaftlich und damit rechtswidrig ist. Die Klausel wurde von uns als Rechtsaufsicht im Ergebnis also zu Recht beanstandet. Als Rechtsaufsicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin achten wir darauf, dass die Gelder der Krankenversicherten rechtmäßig verwendet werden.
Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Eine Luxus-Altersvorsorge für die Vorstände der KZV Berlin, wie sie hier zusätzlich zu einer bereits bestehenden gesetzlichen Altersvorsorge, beziehungsweise zur Versicherung über das Versorgungswerk, gefordert wurden, ist schlicht unverschämt. Die KZV Berlin ist kein Selbstbedienungsladen. Es war genau richtig, hier hart zu bleiben.“ Die KZV Berlin wollte keine Stellungnahme abgeben.
Am Ende ein kleines Rechenexempel. Jedes Vorstandsmitglied der KZV Berlin erhält monatlich brutto 18.416,66 Euro. Der Durchschnittsverdienst eines angestellten Zahnarztes liegt bei 4.323 Euro brutto. Alle drei KZV Berlin Vorstände waren und sind zum Teil entsprechend Paragraf 79 Absatz 4 SGB V nebenberuflich weiterhin als Zahnärzte tätig.