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Hamburg steht zum ZFA-Tarifvertrag

Die Zahnärztekammer Hamburg ist von Beginn an Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte. Gab es bis Ende der 1980er-Jahre noch eine bundesweite Tarifgemeinschaft, wurde diese in den 1990er-Jahren nur noch von einzelnen Kammern, darunter Hamburg, fortgeführt.

Auch in Hamburg fragen Kollegen, warum die Kammer Tarifverträge abschließt. Der Kammervorstand und die Delegiertenversammlung haben über die Beteiligung immer wieder beraten und sind dabei auch immer wieder zu dem Ergebnis gekommen, dass es für alle Beteiligten gut ist, einen Anhaltspunkt für die Vergütung der Mitarbeiterinnen zu haben, an den sich nach unserer Erfahrung auch die meisten Kollegen in Hamburg halten. Der Zahnärztekammer Hamburg und mir persönlich ist die Wertschätzung unserer Mitarbeiterinnen wichtig. Wir bemühen uns mit zahlreichen Aktivitäten der Kammer, diese Wertschätzung zu vermitteln. Zu einer Wertschätzung gehören neben Wohlwollen und Worten auch Taten. Und zu den Taten gehört nun einmal auch die Vergütung.

Natürlich hören wir von Kollegen, dass die Abschlüsse zu hoch und für die Praxis nicht wirtschaftlich tragbar sind. Dieses Argument nehmen wir gerade in einem Stadtstaat mit hoher Za h na r z td ic hte w ie Hamburg sehr ernst. Auf der anderen Seite wissen wir aber auch – und versuchen dies auch unseren Kollegen klarzumachen – dass die Gehälter nicht dauerhaft stagnieren können. Gerade angesichts der demographischen Entwicklung, der „Bachelorisierung“ und der immer anspruchsvolleren Arbeit in unseren Praxen wollen wir qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und über den Tarifvertrag zum Ausdruck bringen, dass wir ihre Arbeit auch angemessen honorieren.

Das beginnt bei den Ausbildungsvergütungen, die wir in den vergangenen Jahren enorm erhöht haben. Auch hier haben wir viele Nachfragen von Kollegen, die – zu Recht – darauf verweisen, dass Auszubildende insbesondere in den ersten Monaten noch keine große Arbeitsleistung erbringen können und zudem an zwei Tagen in der Berufsschule sind. Das ist richtig, aber ohne qualifizierte Auszubildende haben wir später keine qualifizierten Mitarbeiter. Darum ist uns auch die Ausbildungsvergütung im Tarifvertrag wichtig, und wir achten beim Eintrag der Ausbildungsverhältnisse auch sehr darauf, dass die tarifvertraglich vereinbarte Vergütung im Vertrag steht.

Auch wenn in der Arbeitsgemeinschaft Landeszahnärztekammern mit sehr unterschiedlichen Strukturen – vom Ballungsgebiet Hamburg bis hin zu ländlichen Gebieten – zusammen sind, haben wir es in all den Jahren immer geschafft, uns intern auf eine gemeinsame Linie für die Tarifverhandlungen zu einigen. Und wir haben mit dem Verband medizinischer Fachberufe einen Tarifvertragspartner, mit dem wir vernünftig und mit Sachargumenten verhandeln können und immer zu einem guten Ergebnis kommen.

Dr. Maryla Brehmer, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Hamburg