Wie der Verband Pro Generika in einer Pressemitteilung mitteilt, lehnen Krankenkassen eine Stärkung der Versorgungssicherheit durch eine generelle Mehrfachvergabe bei Generikarabattverträgen ab, weil dies zu Mehrausgaben führe. Dies sei angesichts der Gesamtreserve von 25 Milliarden Euro, die die GKV für 2016 aufweist, keine nachhaltige Position.
GKV lehnt Mehrfachvergabe ab
Darüber hinaus fordert der Verband, dass Generikaunternehmen gleichzeitig ihre Rabatte für die Rabattverträge auf die fünfte Stelle nach dem Komma berechnen. Die GKV jedoch lehne eine generelle Mehrfachvergabe zur Stärkung der Liefer- und Versorgungssicherheit bei Rabattverträgen ab und begründet dies mit vermeintlichen finanziellen Einbußen.
Angesichts der zunehmenden Lieferengpässe in Rabattverträgen und den daraus entstehenden Problemen bei der Versorgung der Versicherten haben Bundesrat, ABDA, Großhändler, BAH, BPI und Pro Generika im Rahmen der Gesetzgebung des AMVSG eine generelle Mehrfachvergabe bei Generikarabattverträgen gefordert. Die Mehrfachvergabe würde dafür sorgen, dass mehr Produktions- und Lagerkapazitäten zur Versorgung der Menschen in Deutschland genutzt werden könnten.
GKV fürchtet finanzielle Einbußen
Gegenwehr sei von Seiten der Krankenkassen, auch mit Hinweisen auf mögliche finanzielle Auswirkungen, gekommen. Für Pro Generika ist die Ablehnung mit Blick auf die Reserve von 25 Milliarden jedoch nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus werden laut Verband bei der Mehrfachvergabe regelmäßig deutlich mehr rabattierte Arzneimittel abgegeben als bei der exklusiven Vergabe. Finanzielle Verluste seien für die GKV nicht zu erwarten. Aus diesem Grund fordert der Verband den Fokus auf die Arzneimittelversorgung der Patienten zu richten.