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Der GOZ-Ausschuss der Bundeszahnärztekammer hat bereits 2015 gemeinsam mit der KZBV und den KZVen die Schnittstellen zwischen Bema und GOZ beraten. Dabei sollte vonseiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung klargestellt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen zahnärztliche Leistungen bei GKV-Versicherten aus dem vertragszahnärztlichen Behandlungsumfang herausfallen, in welchem Umfang diese Leistungen privat nach GOZ berechnet werden können und welche rechtlichen Voraussetzungen damit verknüpft sind.