Die Tarifverhandlungen für ZFA in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland am 8. April 2022 in Saarbrücken konnten unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Tarifpartner bereits in der ersten Runde abgeschlossen werden.
Der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ) haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 10. Mai 2022 geeinigt. Bis dahin wurde Stillschweigen vereinbart.
Adäquate Bezahlung
Der Zahnarzt und Verhandlungsführer der AAZ Hans-Joachim Beier erläuterte: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen für die hervorragende Arbeit, die sie in unseren Praxen leisten, adäquat bezahlt werden, und daher gehörte es sich für uns, die aktuellen Preissteigerungen in diesen bewegten Zeiten durch eine angemessene Tariferhöhung auszugleichen.
Steigende Lebenshaltungskosten
Verhandlungsführerin und Präsidentin Hannelore König erklärte: „Steigende Lebenshaltungskosten belasten die ZFA in den unteren Entgeltgruppen besonders stark, sodass die Hoffnung auf eine tarifliche Gehaltserhöhung groß ist. Aber auch die Praxisinhaber*innen müssen steigende Betriebskosten bei Unsicherheiten auf der Einnahmenseite kompensieren. Wir freuen uns daher, dass wir trotz schwieriger Verhandlungen bereits am ersten Verhandlungstag ein Ergebnis erzielt haben, das von unseren Gremien freigegeben werden muss.“
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertritt er die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie angestellten Zahntechniker/innen. Der Tarifpartner für Zahnmedizinische Fachangestellte – die AAZ – vertritt Arbeitgeber*innen aus den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland.
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