Mit Ablauf des 7. April 2023 endet die bundesrechtliche Maskenpflicht für Patienten und Besucher unter anderem in Zahnarztpraxen. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) betont die Eigenverantwortung der bayerischen Zahnärzte und appelliert, diese Regelung bereits vor dem Stichtag Anfang April zu beenden.
BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl: „Bayerische Zahnärzte können selbst entscheiden.“
Nach den bundesweit gültigen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unter anderem in Zahnarztpraxen gilt weiterhin bis 7. April 2023 für Patienten und Besucher eine Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar). In der vergangenen Woche forderte der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, MdL, die Bundesregierung auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht für Patienten sowie Besucherinnen und Besucher bereits vor dem 7. April 2023 auszusetzen. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) unterstützt den Appell des Bayerischen Gesundheitsministers und betont die Eigenverantwortung der bayerischen Zahnärzte.
BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl sagt: „Unsere bayerischen Zahnärzte haben in den vergangenen zwei Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass sie die Herausforderungen der Corona-Pandemie in ihren Praxen eigenverantwortlich meistern können. Weitere Vorschriften und eine Aufrechterhaltung der Maskenpflicht bis zum 7. April 2023 sind aus unserer Sicht nicht nötig. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere Zahnärzte selbst am besten entscheiden können, welche Maßnahmen in ihren Praxen notwendig sind und welche nicht.“
Über Einzelheiten zu bayerischen und bundesweiten Hygiene- und Schutzmaßnahmen und insbesondere auch zu den Vorgaben des Arbeitsschutzes in der Zahnarztpraxis informiert die Bayerische Landeszahnärztekammer auf der Website www.blzk.de
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