Für die Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen Zahn- und Arztpraxen viel Hardware und Software anschaffen. Die bisherige Finanzierung für die Ausstattung der Telematikinfrakstruktur (TI) und deren laufende Betriebskosten sollte deshalb überarbeitet werden.
Doch die Verhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) scheiterten im Frühjahr. Statt, wie in der Selbstverwaltung vorgesehen, das Schiedsamt die Arbeit aufnehmen zu lassen, hat das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit (BMG) in das Selbstverwaltungsrecht der zahnärztlichen Körperschaften eingegriffen und nun per Bescheid die Finanzierung von TI-Komponenten festgesetzt. Und dabei wieder wesentliche Aspekte aus der Praxis nicht berücksichtigt.
Monatliche Pauschale anstelle von Anschaffungs- und Betriebskostenerstattung
Anders als bisher mit einer einmaligen Erstattung bei Anschaffung von Komponenten der Telematikinfrastruktur und der monatlichen Erstattung von Betriebskosten, soll es jetzt nur noch eine monatliche Pauschale geben, die beides umfasst.
Michael Evelt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZV WL): „Obgleich eine Vereinfachung der Finanzierung durch die zunehmende Anzahl erstattungswürdiger Anwendungen der Telematik und der damit einhergehenden steigenden Kleinteiligkeit und Komplexität der Finanzierungsmodalitäten schon aus bürokratischen Gründen wünschenswert ist, halten wir die Festsetzung von Pauschalen durch das BMG per Bescheid für inakzeptabel. Die Erstattungen für TI-Ausgaben der Praxen waren bislang schon nicht auskömmlich. Mit der Neuregelung werden die Praxen sogar durch gesetzliche Vorgaben gezwungen, TI-Ausgaben vorzufinanzieren und das für überwiegend verpflichtende Anwendungen ohne Mehrwert für die Versorgung. Im Ergebnis lässt sich zudem feststellen, dass der Gesetzgeber durch Erlass die Kosten völlig unverhältnismäßig deckeln will.“
Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZV WL: „Akzeptanz und Vertrauen schafft man nur mit sinnvollen Anwendungen und nicht mit Zwangsregulierung. Die Zahnärzteschaft ist nicht gegen Digitalisierung. Im Gegenteil. Allerdings müssen Anwendungen auch einen Mehrwert für die Verbesserung der vertragszahnärztlichen Versorgung bringen. Das wäre bedarfsorientiert im Sinne einer verbesserten Patientenversorgung. Stattdessen werden die Leistungserbringer mit anwenderunfreundlichen Vorschriften, begrenzten Erstattungen von gesetzlich vorgeschriebener Hardware und Drohungen durch Honorarkürzungen drangsaliert. Und dass, obwohl wir immer wieder unsere Gesprächsbereitschaft signalisieren.“