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„Lauterbach lässt Patienten bluten“

Statement: ZÄK NR zur „Sparpolitik“ des Bundesgesundheitsministers


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lässt die Bevölkerung bluten, so die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK NR). Denn die Kürzung der Behandlung von Parodontitis – die sich unter anderem durch Zahnfleischbluten äußert – gefährde die Mundgesundheit von rund 35 Millionen Betroffenen. „Das Handeln des Ministers ist unverantwortlich und schadet unseren Patientinnen und Patienten“, sagt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein.

Erst 2021 war die Parodontitisbehandlung nach modernstem, wissenschaftlichem Standard in den Versorgungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden, um der Volkskrankheit Parodontitis Einhalt zu gebieten. Die häufig unterschätzte Krankheit, die sich unter anderem durch Zahnfleischbluten äußert, kann unbehandelt zum Zahnverlust führen. Darüber begünstigt sie – wissenschaftlichen Studien folgend – zahlreiche weitere Erkrankungen, beispielsweise Herzinfarkte, Schlaganfälle oder Alzheimer.

Dass der Bundesgesundheitsminister ausgerechnet hier den Rotstift ansetzt, sei nicht nachzuvollziehen. „Jeder investierte Euro in die Parodontitisbehandlung bewirkt langfristig eine Ersparnis von 76 Euro durch die Vermeidung von anderen Erkrankungen“, erklärt Dr. Ralf Hausweiler. Die Folgekosten von einer unbehandelten Parodontitis belaufen sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren je nach Quelle auf 35 bis 60 Milliarden Euro. „Lauterbachs Rechnung geht auch gesundheitsökonomisch nicht auf. Es ist Irrsinn, an dieser Stelle zu sparen!“

Gesundheitspolitik gefährdet ambulante zahnärztliche Versorgung

Verbunden mit zahlreichen weiteren Fehlentwicklungen wie der Bürokratiebelastung, die – auf Kosten der Behandlungszeit für die Patienten – immer mehr Kapazitäten in den Praxen bindet, ist die ambulante zahnärztliche Versorgung in Gefahr. Eine Studie im Auftrag der ApoBank hat ergeben, dass die Bürokratie rund 73 Prozent der befragten jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte von einer Praxisgründung abhält. Niedergelassenen Zahnärzten fällt es daher zunehmend schwerer, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für ihre Praxen zu finden.
Wenn Lauterbach seinen Kurs nicht unmittelbar korrigiert, drohen Terminengpässe und langfristig ein Praxissterben. „Wir brauchen einen Politikwechsel, denn dieser Gesundheitsminister gefährdet die ambulante Versorgung“, so Dr. Hausweiler.

5 Fakten zur Parodontitisbehandlung

  • - Rund 35 Millionen Deutsche leiden laut Bundeszahnärztekammer an einer Parodontitis, jeder zweite Erwachsene ist von der Krankheit betroffen. 10 Millionen der Betroffenen leiden unter einer schweren Form.
  • Parodontitis ist eine chronische Entzündung im Mund. Verursacht wird sie durch Bakterien. Parodontitis gilt als „stille“ Krankheit, weil sie sich meist schleichend, schmerzlos und unbemerkt entwickelt.
  • Die Folgen beschränken sich oft nicht nur auf die Mundgesundheit. Denn Bakterien gelangen über die Entzündung in den Blutkreislauf und können so weitere Erkrankungen auslösen. Medizinische Studien zeigen, dass die Parodontitis in Wechselwirkung mit anderen Krankheiten wie Diabetes mellitus, Rheuma, chronische Atemwegserkrankungen, Herzinfarkten oder Schlaganfällen steht.
  • Die Sparmaßnahmen hindern die Bekämpfung der Krankheit: Infolge der Sparpolitik sind die Neubehandlungsfälle in den Praxen 2023 zwischenzeitlich auf rund 92.000 pro Monat gesunken, 2022 lag die Zahl der Neubehandlungsfälle noch bei durchschnittlich 120.000 pro Monat.
  • Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beziffert die Folgekosten durch die Einsparung bei der Parodontitisbehandlung auf 200 Millionen Euro im zahnärztlichen Bereich. Langfristig verantwortet das Bundesgesundheitsministerium durch die Sparmaßnahmen 35 Milliarden Euro indirekter Krankheitskosten, dazu zählen neben dem Zahnverlust auch wirtschaftliche Folgen durch den Ausfall am Arbeitsplatz. Die European Federation of Periodontology beziffert diese Mehrkosten sogar auf 60 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahre.

Titelbild: Orthen/ZÄK NR

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