Anzeige

Premium Article

Premium Article
0

Advertorial

Advertorial
0

Partydroge Lachgas: Schäden an Gehirn und Nerven

Lachgas (N2O, Distickstoffmonoxid) wird als Partydroge bei jungen Menschen immer beliebter. Es ist günstig, leicht zu beschaffen – und es ist vor allem nicht verboten. Wenn der Konsum legal ist, kann das Gas ja nicht so schädlich sein, denken viele. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat die wichtigsten wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über Lachgas zusammengetragen und als Kurz-Erklärt-Text auf seiner Webseite  veröffentlicht.

10 bis 20 Prozent haben bereits einmal Lachgas konsumiert

Lachgas hat eine schmerzstillende und betäubende Wirkung, weshalb es bei Narkosen eingesetzt werden kann. Das Gas wird in der Lunge ins Blut aufgenommen und gelangt so ins Gehirn und Nervengewebe. Lachgas wird meist in kleinen Kartuschen verkauft und normalerweise zum Aufschäumen von Schlagsahne verwendet. Um Lachgas als Droge zu verwenden, werden die Kartuschen mit speziellen Geräten geöffnet. Danach wird das Gas in Ballons gefüllt und aus dem Ballon eingeatmet.

Nach Befragungen in einzelnen Städten und in anderen europäischen Ländern haben zwischen 10 und 20 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereits mindestens einmal Lachgas ausprobiert.

Lachgas verändert die Reaktion und den Stoffwechsel von Nervenzellen. Im Gehirn führt das beim Einatmen schnell zu euphorischen und entspannenden Gefühlen. Außerdem verändert sich kurzzeitig die Wahrnehmung der Umgebung und der Zeit. Viele müssen kichern oder lachen. Nach wenigen Minuten ist die Wirkung vorbei.

Akute Vergiftungen mit Lachgas sind selten. Wenn jemand ärztlich behandelt werden muss, dann meist, weil er oder sie sich im Rausch verletzt hat. Auch Todesfälle sind die Ausnahme.

Nervenschäden können zu Lähmungserscheinungen führen

Über die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen von Lachgas gibt es bisher nur wenig Forschung. Gesichert ist aber: Wer es häufig und über einen längeren Zeitraum einatmet, riskiert Schäden an Gehirn und Nerven. Eine Ursache: Lachgas hemmt in Blut- und Nervenzellen die Verwertung von Vitamin B12, das mit der Nahrung aufgenommen wird. Vitamin B12 spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau der Nerven und bei der Blutbildung.

Typische Symptome für Nervenschäden sind zunächst Kribbeln oder das Gefühl von Nadelstichen in den Händen, Armen oder Beinen. Zusätzlich kann es zu Lähmungserscheinungen kommen. Schäden von Nerven im Rückenmark können dazu führen, dass man Probleme beim Gehen bekommt. Bislang ist offen, wie oft solche Beschwerden auftreten und wie sie sich wieder zurückbilden.

Legal bedeutet nicht harmlos

„Auch wenn wir noch nicht konkret wissen, wie sich häufiger Konsum von Lachgas langfristig auswirkt, so deutet doch viel darauf hin, dass es schädlich ist“, betont Andreas Berger-Waltering aus dem IQWiG-Ressort Gesundheitsinformation. „Die Rechnung ‚legal gleich harmlos‘ geht hier nicht auf.“ 

Eine Studie aus dem Großraum Paris zeigt den Anstieg schwerer Folgeerkrankungen durch den Freizeitkonsum von Lachgas (N2O) seit 2020, wobei die Ergebnisse auf eine deutliche Verschiebung der Konsummuster hin zu hohen und damit schädlichen Dosen deuten. Vor allem junge Menschen sind betroffen. Im Auftrag der BZgA führt die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) nun eine Umfrage in Deutschland zur Prävalenz und den Folgen des Lachgasmissbrauchs durch.

„Mit jedem Atemzug am Lachgas-Ballon steigt das Risiko für neurologische Folgekomplikationen“, erklärt DGN-Pressesprecher Prof. Dr. Peter Berlit. „Aber nicht nur die chronischen Folgen sind ein Problem“, sagt Berlit. „Sorge macht auch eine nicht zu vernachlässigende akute Gefahr – vor allem, wenn im Einzelfall zu viel Lachgas inhaliert wird“.

Dazu zählen neben Übelkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinsstörungen auch epileptische Anfälle, Schlaganfälle und hypoxische Hirnschäden bis zum Tod („versehentliches Ersticken“) in Folge des Konsums. Beschrieben werden auch Herzrhythmusstörungen, Blutdruckabfall und Atemprobleme. 

DGN fordert Kaufeinschränkung von Lachgas

Die DGN befürwortet daher eine klare Kaufeinschränkung von N2O außerhalb medizinischer Indikationen. Die Abgabe für gewerbliche Zwecke müsse gesetzlich geregelt werden. „Vor allem sehe ich eine Pflicht der Gesellschaft und Politik, junge Menschen über die möglichen Gefahren zu informieren. Viele halten Lachgas für ungefährlich – das ist es ganz sicher nicht.“

Um das Ausmaß des Problems zu erfassen, führt die DGN nun gemeinsam mit der BZgA eine Umfrage in Deutschland zur Prävalenz und den neurologischen Folgen des Lachgasmissbrauchs durch. Bestätigen sich die Befürchtungen, sind gemeinsame Aktionen und Aufklärungsinitiativen geplant.