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PAR-Richtlinie: Fragen und Antworten – FAQ Teil 5

Umfassende Patienteninformation ist das A und O

Die Neufassung der PAR-Richtlinie – FAQ Teil 5

Die ersten PAR-Behandlungen nach neuer Richtlinie wurden bereits begonnen und bald stehen die ersten Befundevaluationen und damit auch die ersten chirurgischen Therapiemaßnahmen an. Zeit sich mit den offenen Fragen zu BEV und CPT zu beschäftigen.

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Fragen zu BEV und CPT

1. Kann die BEV auch für PAR-Behandlungen abgerechnet werden, die vor dem 1. 7. 2021 begonnen wurden?

Nein, nach alter PAR-Richtlinie genehmigte und durchgeführte Behandlungen können nicht in die neue Behandlungsstrecke überführt werden. Für diese Patienten bleibt der Zugang zu BEV und UPT verwehrt, entsprechende Leistungen können nur im Rahmen einer Privatbehandlung nach GOZ abgerechnet werden.

2. Auf welchem Formular hat die Dokumentation der BEV zu erfolgen?

Für die Dokumentation der BEV ist kein gesondertes Formular vorgesehen. Die geforderten Befunde sind in geeigneter Form in der Patientenkartei zu hinterlegen. Viele Praxissoftwareprogramme bieten entsprechende Erfassungsformulare für die Dokumentation der verschiedenen Indices und die Erfassung der Sondierungstiefen und Sondierungsbluten. Für die Dokumentation der Sondierungstiefen und des Sondierungsblutens kann sonst auch das Formblatt PAR-Status verwendet werden.

3. Kann die BEV in gleicher Sitzung wie die halbjährliche Routinekontrolle erfolgen oder ist hierfür eine extra Sitzung notwendig?

Die BEV kann auch zusammen mit einer eingehenden Untersuchung nach Bema-Nr. 01 erfolgen. Lediglich die Berechnung der Nr. Ä1 ist neben der BEV ausgeschlossen.

4. Muss für die BEV ein neues Röntgenbild angefertigt werden?

Nein, in der Regel ist für die Röntgenbefundung im Rahmen der BEV kein neues Röntgenbild erforderlich und die Bestimmung des röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (Prozent/Alter) erfolgt anhand des Röntgenbildes, das bereits zur Erstellung des PAR-Status genutzt wurde.

5. Kann mit der CPT in gleicher Sitzung direkt im Anschluss an die BEV begonnen werden?

In den Abrechnungsbestimmungen zur BEV oder CPT gibt es keinen Ausschluss dafür. Es sollte jedoch beachtet werden, dass der Patient über die chirurgische Therapie, die Risiken und Therapiealternativen aufgeklärt werden muss und ihm genügend Zeit für die Entscheidung pro oder contra offenes Vorgehen eingeräumt wird.

Unsere Empfehlung

Die Befundevaluation erfordert eine umfangreiche Dokumentation der erhobenen Befunde und Gesprächsinhalte. Dokumentationsvorlagen, die fallbezogen individualisiert werden und entsprechende Formulare können helfen, den Arbeitsaufwand gering zu halten und dienen gleichzeitig als Gedächtnisstütze, damit nichts vergessen wird.

Sollte ein chirurgisches Vorgehen notwendig werden, sollte hier ein besonderes Augenmerk auf eine lückenlose Dokumentation gelegt werden, denn durch den Wegfall der Genehmigungspflicht ist hier zu erwarten, dass die Krankenkassen in Zukunft die medizinische Notwendigkeit und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots im Rahmen von nachgelagerten Prüfungen kontrollieren.

Die neue PAR-Richtlinie ist ein komplexes Thema, das wir in den nachfolgenden Teilen unserer FAQ-Serie „Fragen und Antworten zur neuen Richtlinie“ weiter vertiefen werden, bleiben Sie dran.

Birgit Enßlin

Die Autorin

Enßlin

ZMV+ Birgit Enßlin

Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+.

 

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: verwaltung@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

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