Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine „Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen“ (PAR-Richtlinie) auf den Weg gebracht sowie Änderungen der Behandlungsrichtlinie beschlossen. Grundlage waren die S3-Leitlinien „Treatment of Stage I - III Periodontitis“ (EFP) und „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ (dgparo).
Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie
Welche Konsequenzen sich hieraus für die Behandlung von Privatpatienten ableiten, hat der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer analysiert. Das ausgearbeitete Papier „Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III““ wurde auf der BZÄK-Homepage veröffentlicht.
Erfolgt bei der systematischen Parodontitis-Behandlung von PKV-Patienten die Umsetzung der S3-Leitlinie unter Anwendung wissenschaftlich fundierter neuer Leistungsbeschreibungen, können die Leistungen anhand der dort aufgeführten tabellarischen Auflistung berechnet werden. In dieser ist das aus der Leitlinie resultierende Leistungsgeschehen gemäß den gebührenrechtlichen Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für den privatzahnärztlichen Bereich dargestellt.