Die PAR-Therapie wurde im Sommer in einer neuen Richtlinie zusammengefasst. In der Praxis stellt sich die Frage: Wie ist das Vorgehen bei Patienten mit Gingivitis oder Parodontitis?
Mit der neuen PAR-Richtlinie können Praxen endlich ein schlüssiges Behandlungskonzept betriebswirtschaftlich erbringen. Wir erläutern, was eine zeitgemäße PAR-Therapie in Zukunft umfasst.
Bei besonders schweren Formen von Parodontitis, kann eine adjuvante Antibiotikatherapie angezeigt sein. Wir erklären in welchen Fällen das sinnvoll ist und wie die Behandlung abgerechnet wird.
Im abschließenden Teil der FAQ-Serie zur neuen PAR-Richtlinie werden die Themen Abrechnung, Behandlungsabbruch und PAR-Therapie bei behinderten und pflegebedürftigen Patienten beleuchtet.
„Gegen eine so weit verbreitete Erkrankung wie die Parodontitis mit ihren gravierenden Auswirkungen auf die Gesamtgesundheit müssen alle Register gezogen werden.“
Mit der neuen PAR-Richtlinie aus dem Sommer 2021 kam die zweijährige UPT-Phase in Abhängigkeit des Progessionsgrads der Parodontitis. Die praktische Umsetzung ist vierlerorts noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen.
So manche bekannte adjuvante Maßnahme gegen Parodontitis empfiehlt die neue S3-Leitlinie nicht. Sinnvoll kann jedoch ein Matrix-Gelatine-Chip mit Chlorhexidinbis(D-gluconat) sein.
Die Neuregelung der PAR-Therapie für Kassenpatienten hat auch im Bereich der chirurgischen Therapie Änderungen mit sich gebracht. Unsere Abrechnungsexpertin erläutert die Hintergründe.
Für betroffene Patienten ist die PAR-Richtlinie ein Meilenstein. Und wenn es gelingt, eine
adäquate Leistungsbewertung durchzusetzen, auch für die Praxen.