Der Arbeitgeberverband Zahntechnik (AVZ) hat am Ende September 2016 in Berlin auf einem Parlamentarischen Abend ein von ihm beauftragtes Rechtsgutachten zur Zulässigkeit des zahnärztlichen Praxislabors vorgestellt und an die Parlamentarier übergeben.
Die Digitalisierung der Prozesse in den Praxen und Laboren bergen weiterhin große Chancen und Potenziale, die Verantwortung für die Patienten darf bei aller Motivation dabei nicht aus den Augen verloren werden.