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Prof. Dr. Ina Nitschke erhält Verdienstorden

Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in Sachsen


Ministerpräsident Kretschmer vertritt Bundespräsidenten bei der Ordensverleihung

Ministerpräsident Michael Kretschmer hat am 26. Januar 2024 weiteren Persönlichkeiten aus Sachsen den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland überreicht – stellvertretend für den Bundespräsidenten.

Bei einer Feierstunde in der Sächsischen Staatskanzlei würdigte Kretschmer das herausragende Engagement der Geehrten für den Freistaat Sachsen und die Bundesrepublik: „Sie alle haben viel getan für unser Land. Sie haben sich in bewundernswerter Weise für andere eingesetzt und wichtige Dinge auf den Weg gebracht und bewegt. Dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken. Ihr Engagement ist beispielhaft und steht zugleich für die vielen, vielen Menschen bei uns im Freistaat, die sich ehrenamtlich einbringen, Verantwortung übernehmen und für ein gutes Miteinander in unseren Kommunen sorgen.“

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten verliehen. Mit dieser Auszeichnung werden Menschen geehrt, die sich in besonderer Weise um das Gemeinwohl verdient gemacht haben.

Prof. Dr. Ina Nitschke ausgezeichnet

Die Professorin für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde engagiert sich seit Jahrzehnten für die Seniorenzahnmedizin in Deutschland und entwickelte das Fachgebiet für die Wissenschaft und Lehre stetig weiter.

„Mittlerweile lehre ich Seniorenzahnmedizin seit über 20 Jahren. In den Anfängen gehörten wir zu den wenigen Universitäten in Deutschland, die das Fach lehrten. Jetzt ist es Pflicht geworden. Durch die Würdigung meiner Tätigkeit durch den Bundespräsidenten wird unserem Fach auch Sichtbarkeit inner- und außerhalb der Zahnmedizin verliehen“, freut sich Prof. Nitschke.

„Meinen Kolleginnen und Kollegen danke ich, dass sie in ihrem Alltag Senioren zuhause oder in der Pflegeeinrichtung aufsuchen und diese liebevoll zahnmedizinisch betreuen. Ich habe viel von Betagten und Hochbetagten gelernt und bin dankbar, dass ich ihnen durch meine kontinuierliche Tätigkeit in der Seniorenzahnmedizin etwas zurückgeben kann.“

Nach ihrer Promotion zur Zahnärztin 1984 wurde sie 1998 zur Spezialistin für Zahnärztliche Prothetik der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde ernannt. Notwendige strukturelle Veränderungen im gesetzlichen Gesundheitssystem und Änderungen für eine flächendeckende Ausbildung der Zahnmediziner in diesem Bereich ging sie frühzeitig an. Prof. Nitschke konnte somit die Seniorenzahnmedizin stärken und leistete einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität für Menschen mit Pflegebedarf.

Ordensverleihung Sachsen

Von links: 
Ministerpräsident Michael Kretschmer überreicht an Bürgerinnen und Bürger, die mit Sachsen eng verbunden sind, den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland: Prof. Rainer Schade, Gunda Röstel, Horst Wehner, Ministerpräsident Kretschmer, Prof. Dr. Ina Nitschke, Roland Geistert

Seit 2006 ist sie Oberärztin in der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde und Leiterin des Bereiches Seniorenzahnmedizin am Universitätsklinikum Leipzig. Im gleichen Jahr übernahm sie leitende Tätigkeiten in der Klinik für Allgemein-, Behinderten- und Seniorenzahnmedizin an der Universität Zürich.

„Ich wollte damals, als ich nach Zürich gehen konnte, nicht meinen damaligen Chef in Leipzig, Herrn Prof. Dr. Thomas Reiber, mit der Seniorenzahnmedizin alleine lassen. Denn wir hatten die zarte Pflanze für den Unterricht gerade eingesetzt“, erläutert Prof. Nitschke ihren beruflichen Werdegang.

Prof. Nitschke wurde im Jahr 2009 zur außerplanmäßigen Professorin an der Universität Leipzig ernannt. Sie ist Gründungs- und Vorstandsmitglied des Arbeitskreises für Gerostomatologie e.V. Daraus wiederum ging mit ihrer Unterstützung die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) hervor. Seit 2002 ist Prof. Nitschke als deren Präsidentin ehrenamtlich tätig.

Hintergrundinformation

Für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann jeder Bürger und jede Bürgerin unter Angabe der Gründe verdienstvolle Personen für eine Ehrung anregen. Im Anschluss wird ein Ordensprüfungsverfahren in der Sächsischen Staatskanzlei eingeleitet. Dabei soll die Ordenswürdigkeit der vorgeschlagenen Person festgestellt werden. Wird diese anerkannt, übt der Ministerpräsident des Landes, in dem der Vorgeschlagene lebt, gegenüber dem Bundespräsidenten sein Vorschlagsrecht aus.

Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung auf die Prüfungsergebnisse der Bundesländer und nimmt Verleihungen nur im Konsens mit ihnen vor. Ein Vorschlagsrecht haben auch die deutsche Außenministerin für Ausländer oder Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sowie die jeweiligen Bundesminister für ihren Zuständigkeitsbereich.

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