Der Corona-Impfnachweis ist auch bei derzeitiger Pandemielage gerechtfertigt. Dies ergeht aus einem Beschluss vom 30. August 2022 der 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Ein wegweisendes Urteil: PKV will Zahnarztpraxis Patienten abspenstig machen
– das Gericht sieht darin einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf freie Arztwahl.
Das Landgericht München urteilt gegen das Magazin „Focus“. Der Kläger beanstandete, dass für die Auszeichnungen „Top Mediziner“ und „Focus Empfehlung“ keine objektiven Kriterien herangezogen werden. Durch die Loslösung wertender Beiträge und der Erhebung von Entgelten, gab das Gericht ihm Recht.
Keine Diskriminierung: Ehegatten erhalten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger sind als der Versorgungsberechtigte.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied gegen die Klägerin, die Einspruch gegen ihre Kündigung als Folge einer Verweigerung der Coronaschutzimpfung erhob. Das BAG sieht keinen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot.
Gibt man den Begriff Kinderzahnarzt in die einschlägigen Internetsuchmaschinen ein, landet man innerhalb kürzester Zeit unzählige Treffer. Unklar bleibt, ob Praxen, die eine solche Bezeichnung führen, gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen.
Anspruchsvolle Eingriffe und Behandlungen: Diese Belastung erhöht bei Zahnärzten das Risiko von Berufsunfähigkeit. EGO Top von HDI bietet passenden Schutz – aktuell mit verkürzten Gesundheitsfragen.
Es verständlich, dass Sie im Gespräch möglichst viel über den Bewerber erfahren möchten. Welche Fragen sind zulässig und welche sollte der Arbeitgeber besser nicht stellen?
In der Corona-Krise stehen viele Niedergelassene vor weitreichenden Fragestellungen. Die folgen 6 FAQs sollen Zahnärzte dabei helfen, in der Krise die richtigen Entscheidungen zu treffen.