In Deutschland sind viele Finanzinvestoren in Medizinischen Versorgungszentren aktiv. Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit fordert den Gesetzgeber dazu auf, die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen dafür umfassend zu überarbeiten. Renditeinteressen von Investoren dürften nicht zulasten der Beitragszahlenden gehen. Der Verwaltungsrat hat jetzt eine entsprechende Resolution beschlossen.
Eine Forderung mit vier Kernzielen
„Bei Einrichtungen, die von Investoren geführt werden, sehen wir dringenden gesetzlichen Anpassungsbedarf“, erklärt Dieter Schröder, Vorsitzender des Verwaltungsrats von Deutschlands drittgrößter Krankenkasse. „Nicht nur für Kliniken und Pflegedienste, sondern auch für Versorgungszentren gilt: Renditeinteressen von Investoren dürfen nicht zulasten der Beitragszahlenden gehen. Das ist Kern unserer Resolution.“ Diese fordert Änderungen in vier Bereichen. Erstens soll Interessenskonflikten vorgebeugt werden. Solche können zum Beispiel auftreten, wenn das Unternehmen des Investors gleichzeitig Produkte anbietet, die vor Ort eingesetzt werden.
Eine zweite Forderung lautet, problematische Zielvereinbarungen zu verbieten. Die entsprechenden Regelungen für den Krankenhausbereich müssen nach Ansicht des Verwaltungsrats geschärft und künftig auf Medizinische Versorgungszentren ausgeweitet werden.
Drittens sollen gesetzliche Regelungen marktbeherrschende Stellungen verhindern. Dazu fordert der DAK-Verwaltungsrat den Aufbau eines Registers, durch das die Eigentumsverhältnisse transparent werden. „Wir halten auch eine Beschilderung am Gebäude für erforderlich, damit sich alle Besucherinnen und Besucher über die Trägerschaft und die Finanzierungsform des Zentrums informieren können“, ergänzt Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats.
Viertens sieht es der Verwaltungsrat kritisch, wenn in einem Medizinischen Versorgungszentrum nur eine Fachrichtung aktiv ist, die sich durch besonders hohe Umsätze auszeichnet, zum Beispiel Radiologie oder Augenheilkunde. Eine Vorgabe, dass mindestens drei Fachrichtungen in einem Zentrum vertreten sein müssen, könnte aus Sicht des Verwaltungsrats einer solchen „Rosinenpickerei“ entgegenwirken.
„Medizinische Versorgungszentren sind fester Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung“, bilanziert der Verwaltungsratsvorsitzende Schröder. „Ihre Zahl wird auch noch zunehmen, da immer mehr Medizinabsolventen lieber als angestellte Ärztinnen und Ärzte arbeiten als eine Praxis zu übernehmen oder zu gründen. Wir brauchen diese Zentren, um eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Aber hier fehlt es ganz klar an gesetzlichen Vorgaben. Die Versorgungszentren müssen in die anstehenden Strukturreformen der Krankenhauslandschaft und der sektorenübergreifenden Versorgung einbezogen werden.“