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Zahnersatz – die Kosten im Blick

Zahnersatz

Keine Grundlage für Selektivverträge: Nach dem Urteil des Sozialgerichts dürfen Krankenkassen lediglich im Rahmen von Kollektivverträgen Preisvereinbarungen mit Erbringern zahntechnischer Leistungen zu schließen.

„Die Besonderheiten in der Zahnmedizin sind einerseits durch die verschiedenen wissenschaftlich anerkannten Therapiealternativen bei einem Befund und andererseits durch die Kostenbeteiligung der Patienten gekennzeichnet. Dadurch sind die Anforderungen an Aufklärung und Information für die Patienten sehr hoch, bevor gemeinsam entschieden wird“, erläutert Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.

Wahlfreiheit – für individuelle Ansprüche

Die Erwartungen von Patienten an ihren Zahnersatz sind ganz individuell. Daher haben sie die Wahlfreiheit zwischen einer Regelversorgung und Versorgungsformen, die besonders hohe Ansprüche erfüllen. Die gesetzlichen Krankenkassen erfüllen ihre Leistungspflicht in Form eines Festzuschusses auf Grundlage der Regelversorgung. Der Patient kann also zwischen der für ihn kostengünstigen Regelversorgung und anderen höherwertigen Versorgungen wählen. Diese sind mit verschieden hohen Zuzahlungen verbunden.

Gute Beratung – zufriedene Patienten

Patienten haben zudem das Recht, eine zweite Meinung bei einem Zahnarzt ihrer Wahl zu einer geplanten Versorgung einzuholen. „Wenn ihnen bereits der Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes vorliegt, finden Patienten auch bei den Beratungsstellen von Kammern und KZVen ein umfangreiches Informationsangebot – auch zur Versorgung mit Zahnersatz. Es erfüllt ein wichtiges Bedürfnis der Patienten“, so Oesterreich.

Internet-Auktionsbörsen mit Vorsicht zu genießen

Nicht zu verwechseln ist die Zweitmeinung mit sogenannten Internet-Auktionsbörsen. Hier werden konkrete Heil- und Kostenpläne in hauptsächlich internetbasierten, auktionsähnlichen Bieterbörsen versteigert. „Internet-Auktionsbörsen verletzen jedoch die Regeln der zahnärztlichen Wissenschaft, da der mitsteigernde Zahnarzt ein Angebot abgibt, ohne den Patienten und seine Vorgeschichte zu kennen und ohne ihn selbst untersucht zu haben“, erklärt Oesterreich weiter. „Sollte der Patient ein Angebot über eine Auktionsplattform annehmen, ist doppelte Vorsicht geboten: Erstens geht der Patient zu einem fremden Zahnarzt, zu dem er noch kein Vertrauensverhältnis hat. Zweitens kann es für den Patienten sogar teurer werden, wenn der neue Zahnarzt ihn erst untersucht hat.“

Heil- und Kostenplan – richtig verstehen

Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP) für gesetzlich versicherte Patienten, die Zahnersatz benötigen. Auf der Grundlage der Therapie- und Kostenplanung bemisst die Krankenkasse ihre Zuschüsse. Allerdings ist für Laien manchmal schwer zu verstehen, was die Felder, Kürzel und Tabellen auf dem Blatt bedeuten.

proDente erklärt hier den HKP Schritt für Schritt. Darüber hinaus bieten die (Landes-)Zahnärztekammern und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) ein kostenfreies Beratungsangebot unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de.

Gemeinsam für Sie: die Initiative proDente e.V.

Die Initiative proDente e.V. wird seit 1998 durch fünf große Verbände, die Bundeszahnärztekammer, den Freien Verband Deutscher Zahnärzte, den Verband der Deutschen Dentalindustrie, den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen und den Bundesverband Dentalhandel, finanziert. Diese repräsentieren das gesamte dentale Leistungsspektrum in Deutschland. Die Initiative vermittelt fundiertes Fachwissen aus den Bereichen Zahnmedizin und Zahntechnik und will den Wert gesunder und schöner Zähne darstellen. Vor allem die Aufklärungsarbeit von der Prophylaxe bis zur Prothetik steht dabei im Mittelpunkt. Für Zahnärzte und Zahntechniker präsentiert proDente zudem ein umfangreiches Service-Angebot, um die Kommunikation mit den Patienten zu erleichtern.