Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) befürwortet eine Neuregelung im Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG), wonach nun auch die Hilfsmittelerbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der Covid-19 Pandemie vereinbaren können.
So hatte der VDZI für das Zahntechniker-Handwerk, welche als gefahrengeneigt eingestuft ist, eine Ausgleichsregelung gefordert. Das Labor steht nämlich tagtäglich im engen Kontakt und Austausch mit den Zahnarztpraxen und mussten daher in den vergangenen Monaten in einen deutlich höheren Arbeitsschutz und zudem in Hygienemaßnahmen für eine sichere Liefer- und Transportkette zwischen zahntechnischem Labor und den Zahnärzten investieren.
Um diese Kosten zu tragen, fordert der VDZI weiterhin eine vergleichbare Ausgleichsregelung wie für die Hilfsmittelerbringer.
Der BGETEM bekräftigt Aussage
Diese Aussage unterstützt der Berufsgenossenschaft der Dentallabore BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) in seiner Übersicht „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung für Dentallabore zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus“. In der Broschüre „Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren“ wird der hohe Mehraufwand deutlich und zusätzlich werden Maßnahmen beschrieben, die über die bisher gemäß DGUV-I 203-021 geltenden Hygieneregeln für Dentallabore hinausgehen.
Umfrage macht es deutlich
Der VDZI hat zu diesem Thema Labore befragt, hier ergab sich eine durchschnittliche Mehrbelastung von über fünf Euro.
Die Summe ergibt sich aus dem stark erhöhten Verbrauch von Desinfektionsmitteln, Schutzkleidung wie Einmalhandschuhe und Mundschutz in den Laboren ebenso wie in der gesamten Logistikkette.
Doch auch die Investition für Neuanschaffungen wie Trennwände für die Arbeitsplätze, Raum- und Maschinenzugänge sind mit einzurechnen. Die Kosten hierfür tragen inhabergeführten klein- und mittelständische Dentallabore meistens selbst.
So fordert der VDZI wiederholt seine Forderung nach einer vergleichbaren Ausgleichsregelung für die pandemiebedingten Sonderausgaben für Schutz- und Hygienemaßnahmen in einem weiteren laufenden Stellungnahmeverfahren gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit.