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Mehr als jedes 2. Kind geht nicht regelmäßig zum Zahnarzt

Zahnvorsorgeuntersuchung werden zu selten wahrgenommen – das ergaben die Versichertendaten einer Krankenkasse.

Zahnvorsorgeuntersuchung werden zu selten wahrgenommen – das ergaben die Versichertendaten einer Krankenkasse.

Regelmäßige Karieskontrolle ist für die Zahngesundheit wichtig – besonders bei Kindern. Doch laut Versichertendaten der KKH Kaufmännische Krankenkasse ist im vergangenen Jahr nicht einmal jedes zweite Kind im Alter bis zehn Jahren zur Vorsorge bei einem Zahnarzt gewesen. Darauf weist die KKH anlässlich des Tags der Zahngesundheit hin. Der Anteil der Kinder, bei denen mindestens eine Karieskontrolle durchgeführt wurde, lag bei nur 46 Prozent. Rund 74.000 KKH-versicherte Kinder nahmen demnach auf dem Zahnarztstuhl Platz. Doch auch im Erwachsenenalter sieht es mit der Kariesprophylaxe nicht viel besser aus: Vor allem die 21-bis 30-Jährigen gehen am seltensten zur jährlichen Zahnvorsorge. Ihr Anteil lag 2018 bei nur 44,8 Prozent. Erst mit der Generation der über 50-Jährigen steigt die Inanspruchnahme auf über 63 Prozent.

Inanspruchnahme der jährliche Vorsorge beim Zahnarzt nach Altersgruppen

Inanspruchnahme der jährliche Vorsorge beim Zahnarzt nach Altersgruppen

Im Vergleich zum Jahr 2012 sind die Zahlen gesunken – und das obwohl immer mehr Aufklärungskampagnen stattfinden und Zahnärzte bereits Kitas besuchen, um Kinder und Eltern auf regelmäßiges Zähneputzen und Kontrollen beim Zahnarzt hinzuweisen. Deshalb begrüßt die KKH, dass seit dem 1. Juli dieses Jahres ein erweiterter gesetzlicher Anspruch auf drei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat besteht. Hoffentlich gehen dann mehr Eltern mit ihrem Nachwuchs zur zahnärztlichen Kontrolle. Denn bereits im Baby- und Kleinkindalter wird der Grundstein für gesunde Zähne gelegt.
Doch auch im Erwachsenenalter sollte der jährliche Zahnarztbesuch selbstverständlich sein. Werden Zähne und Mundraum regelmäßig vom Zahnarzt kontrolliert, können Erkrankungen früh erkannt und schnell behoben werden. Ist der Zahnschaden dagegen größer und Zahnersatz wie Krone, Brücke oder Prothese nötig, kann das kostspielig werden. Wer hingegen nachweisen kann, fünf Jahre hintereinander einmal im Jahr beim Zahnarzt gewesen zu sein, erhält bei Zahnersatz-Behandlungen neben dem Festzuschuss der Krankenkasse einen Bonus von 20 Prozent. Bei zehn Jahren lückenloser Vorsorge beläuft sich der Bonus sogar auf 30 Prozent.