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ZFA-Ausbildung: Sind wir auf dem richtigen Weg?

ZFA-Ausbildung

ZFA-Ausbildung

In der Gesamtwertung unter den 25 am stärksten frequentierten Ausbildungsberufen sind wir erstmals wieder um zwei Plätze nach vorne gerutscht. Momentan liegen wir zwar traurigerweise noch auf Platz 21 – und das ist keine Platzierung, mit der wir uns zufriedengeben werden –, aber erstmals haben wir eine Richtungsumkehr geschafft. Der Abwärtstrend begann vor einigen Jahren und fand hoffentlich sein Ende im letzten Jahr mit dem Platz 23.

Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb

Platz 14 von 25: ein Platz hinter den Medizinischen Fachangestellten (Platz 19 im Jahr 2015)

Was floss in die Bewertung der fachlichen Qualität mit ein? Einhaltung des Ausbildungsplans, Verrichtung von ausbildungsfremden Tätigkeiten, Vorhandensein und Verfügbarkeit von Ausbildern am Arbeitsplatz, Zufriedenheit mit der Erklärung von Arbeitsvorgängen sowie die fachliche Ausbildungsqualität im Betrieb.

Der DGB Ausbildungsreport bemängelt, dass 33,6 Prozent der Auszubildenden aller Branchen kein betrieblicher Ausbildungsplan vorliegt. Zur Erklärung: Nach Paragraf 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gibt es einen rechtlich bindenden Ausbildungsrahmenplan für jeden anerkannten Ausbildungsberuf, welcher die Inhalte und ihre zeitliche Abfolge in der Ausbildung verpflichtend vorgibt.

Dieser Ausbildungsrahmenplan muss vom Betrieb, also von der ausbildenden Zahnarztpraxis in einen betrieblichen Ausbildungsplan umgesetzt werden. Das hat die Zahnärztekammer (gemeint ist Nordrhein; Anm. d. Red.) bereits für Sie erledigt und übersendet Ihnen mit dem eingetragenen Ausbildungsvertrag das „Berichtsheft“. Hier haben wir den betrieblichen Ausbildungsplan bereits eingedruckt. Unsere Auszubildenden haben also zu 100 Prozent einen betrieblichen Ausbildungsplan.

ZFA-Ausbildung im Vergleich – Die wichtigsten Kriterien

1. Fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb:
Platz 14 von 25 (2015: Platz 19)

2. Ausbildungszeiten und Überstunden:
Platz 20 von 25 (2015: Platz 21)

3. Ausbildungsvergütung:
Nordrhein: 717 Euro durchschnittliche Ausbildungsvergütung über drei Jahre (Durchschnitt: 752 Euro)

4. Persönliche Beurteilung der Ausbildung:
Platz 22 von 25 (2015: Platz 25)

Der Ausbildende hat die Auszubildenden zum Führen des Berichtsheftes anzuhalten, sie fachlich zu unterstützen und die Möglichkeit zu geben, dieses in der Arbeitszeit zu tun. Dieser schriftliche Ausbildungsnachweis leitet als roter Faden durch die Ausbildung und dient letzten Endes auch beiden Seiten als Nachweis, dass korrekt und richtig ausgebildet wurde. Das Berichtsheft ist Ihr Inhaltsverzeichnis, Ihre Liste welches Lehrthema didaktisch und pädagogisch, zum anstehenden Zeitpunkt am besten vermittelt werden sollte.

Den höchsten Wert bei den ausbildungsfremden Tätigkeiten gibt es bei unserem Ausbildungsberuf, den angehenden Zahnmedizinischen Fachangestellten: 21,9 Prozent geben nämlich an, immer oder häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten leisten zu müssen, so der DGB-Ausbildungsreport. Der Durchschnitt über alle Berufe hinweg liegt übrigens bei 10,6 Prozent, also der Hälfte. Hier ist sicher nicht mit das Brötchenholen gemeint, wenn Sie als Praxisinhaber Ihre Mitarbeiter zum Frühstück einladen und Ihre Auszubildende bitten, für alle und sich selber die Bäckerei um die Ecke zu plündern. Es ist aber mit Sicherheit damit gemeint, dass es nicht sein kann, dass Auszubildende jeden Morgen mit dem Hund des Praxisinhabers Gassi gehen oder die privaten Einkäufe erledigen müssen. Mit diesem Wert können und dürfen wir uns nicht zufriedengeben. Trennen wir sauber Ausbildungsinhalte und den kleinen Gefallen als Ausnahme, von dem was nicht zu einer Ausbildung gehört!

Dr. Thomas Heil

Dr. Thomas Heil, Ausbildungsberater der ZÄK Nordrhein (Foto: ZÄK/Rolfes)

In die Qualität der Ausbildung investieren

Die fachliche Ausbildungsqualität im Betrieb wird von 71,6 Prozent der Jugendlichen aller Ausbildungsberufe mit „gut“ oder „sehr“ gut bewertet. Bei Betrieben mit bis zu 20 Angestellten bewerten 25,4 Prozent, bei Kleinstbetrieben bis zu fünf Angestellten etwas mehr als 28,8 Prozent und in Großbetrieben mit mehr als 500 Angestellten 43,5 Prozent der Auszubildenden die Ausbildungsqualität mit „sehr gut“. Keine schlechten Werte, aber mit Luft nach oben.

Nicht umsonst waren wir Zahnmediziner während des Studiums an der medizinischen Fakultät als Qualitätspfennigfuchser bekannt, die selten mit der eigenen Leistung zufrieden waren und es noch immer besser machen wollten. Intensives Erklären und sich Zeit nehmen für Nachfragen und Probleme sind die besten Garanten für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Berufsausbildung. Auch sollten wir bedenken: Ausbilder ist der Zahnarzt und nicht die Kollegin als Zahnmedizinische Fachangestellte. In Zeiten steigender Anforderungen müssen wir mehr denn je in die Qualität der Ausbildung unserer Praxismitarbeiter investieren.

Die fachliche Qualität der Ausbildung in der Berufsschule wird von nur 56,7 Prozent der Auszubildenden mit „gut“ oder „sehr gut“ bewertet – zum Vergleich: bessere 71,6 Prozent in den Betrieben. Hier wäre es aber falsch den Schuldigen in den Berufsschulen, bei den Lehrern oder den Schulträgern zu suchen, wie es manche Arbeitgeber oder Berufsverbände der Einfachheit halber tun. Solange eine Berufsschule etwa nur ein Zehntel von dem Betrag erhält, welchen eine Fachhochschule für einen Erstsemesterstudenten eines Bachelorstudiengangs bekommt, wird einer der Partner der dualen Ausbildung, die Berufsschule, tot gespart.

Auch der DGB Ausbildungsreport merkt an: „Bereits der Ausbildungsreport 2012 zeigte auf, dass ein Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit der Auszubildenden mit der Berufsschule und deren infrastrukturellen Rahmenbedingungen besteht. Eine zeitgemäße Ausstattung der Berufsschulen mit Unterrichtsmaterial, Schulbüchern, technischen Geräten und Ähnlichem ist ebenso wichtig wie ausreichend Personal, das einen regelmäßigen Berufsschulunterricht in sinnvollen Klassengrößen ermöglicht und damit maßgeblich zum Lernerfolg beiträgt.“

Hier ist die Politik gefragt, um für Chancengleichheit in beiden Bildungssystemen zu sorgen, und wir als Gesellschaft sind gefordert, dem Gesellen die gleiche Anerkennung zuteilwerden zu lassen, wie dem Hochschulprofessor. Des Weiteren ist ein schulisches Mindestmaß an Vorbildung Voraussetzung, dass eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Bei sinkenden Zahlen von Schulabgängern und immer mehr Jugendlichen, die ein Studium beginnen, fehlt es in unseren Berufsschulklassen an den besseren Schülern. Die Integration von lernschwächeren Schülern, Migranten und Flüchtlingen ist für den Ausbildungsberuf ZFA eine Selbstverständlichkeit, aber wir brauchen auch die besseren Schüler, die ihre Mitstreiter begeistern, unterstützen und fachliche Zusammenhänge vielleicht ein zweites Mal aus einer anderen Perspektive erklären.

Ausbildungszeiten und Überstunden

Platz 20 von 25: ein Platz hinter den Medizinischen Fachangestellten (Platz 21 im Jahr 2015)

In die Bewertung eingeflossen sind folgende Fragestellungen: Nacharbeiten der Zeiten des Berufsschulunterrichts, regelmäßig zu leistende Überstunden, Anzahl der Überstunden und die Frage nach der Vergütung bzw. dem Freizeitausgleich von Überstunden.

Ein klares No-Go ist das Nacharbeiten der Zeiten des Berufsschulunterrichts. Gemeint sind hier nicht die Fehlzeiten, in denen ein Auszubildender womöglich unentschuldigt in der Berufsschule gefehlt hat, sondern die Zeiten, in denen er seiner Lernpflicht nachgekommen ist und dort anwesend war. Dass Arbeitgeber diese Zeiten nacharbeiten lassen, war auch mir noch nicht bekannt und versetzte mich in Erstaunen. Nach Paragraf 15 Berufsbildungsgesetz ist die Freistellung und nach Paragraf 19 Absatz 1 die Vergütungsfortzahlung für die Berufsschulzeit für uns alle verpflichtend, aber nur für Minderjährige Auszubildende gilt der Paragraf 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der die Anrechnung des Unterrichtes auf die Arbeitszeit regelt. Hier ist die Forderung des DGB, „es bedarf einer einheitlichen Regelung für alle Auszubildenden, die dem Paragraf 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes entspricht. Die Berufsschulzeit muss für alle Auszubildenden inklusive der Wege- und Pausenzeiten vollständig auf die betriebliche Arbeitszeit angerechnet werden“, nur zu unterstützen.

Die Arbeit mit Menschen, am und mit Patienten ist anstrengend und fordert von unseren Auszubildenden neben der fachlichen Qualifikation, genauso wie von uns, Einfühlungsvermögen, Verständnis für die unangenehme Situation und zeitliche Flexibilität. Der Zahnschmerz hält sich selten an Praxisöffnungszeiten und Überstunden sind damit oft vorprogrammiert. Bei einem respektvollen Verhältnis miteinander darf das Prinzip Geben und Nehmen nicht außer Acht gelassen werden und angefallene Überstunden müssen finanziell oder durch Freizeitausgleich ersetzt werden.

Ausbildungsvergütung

„Im Durchschnitt (über alle Berufe und Ausbildungsjahre) haben die befragten Auszubildenden 717 Euro im Monat Ausbildungsvergütung erhalten.“ (DGB Ausbildungsreport)

Die Vergütungsempfehlungen für Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten wurden mit Vorstandsbeschluss der Zahnärztekammer Nordrhein vom Mai 2015 geändert (s. RZB 7–8/2015, S. 398) und betragen seit dem 1. August 2015

  • 1. Ausbildungsjahr: brutto 615 Euro (Durchschnitt aller Ausbildungsberufe: 665 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: brutto 750 Euro (Durchschnitt aller Ausbildungsberufe: 743 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: brutto 890 Euro (Durchschnitt aller Ausbildungsberufe: 810 Euro)

Dies bedeutet in der dreijährigen Ausbildungszeit eine durchschnittliche Vergütung in Höhe von 752 Euro im Kammerbereich Nordrhein – über dem Durchschnitt!

Vielleicht ist dies auch ein Grund, warum wir im vergangenen Jahr die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum 30. September 2015 von 1.417 auf 1.615 erhöhen konnten. Das sind immerhin 13,97 Prozent mehr junge Menschen, die ein Interesse an unserem Teilgebiet der Medizin haben und Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r werden wollen. Die Zahlen für 2016 versprechen eine weitere Steigerung und werden den drohenden Fachkräftemangel in unseren Praxen hoffentlich abfedern. Auch wenn man Treue nicht kaufen kann – so eine Umfrage in der Finanzbranche – hoffe ich dennoch, dass wir diese Jugendlichen dauerhaft für die Zahnmedizin begeistern können. Hier sind wir alle gefragt, unsere Leidenschaft weiterzugeben. Das beste Aushängeschild einer Praxis sind freundliche und zufriedene Mitarbeiter in einer angenehmen Atmosphäre.

Persönliche Beurteilung der Ausbildung

Platz 22 von 25: vier Plätze hinter den Medizinischen Fachangestellten (Platz 25 im Jahr 2015)

Hier geht es um die subjektive Gesamteinschätzung der Auszubildenden, welche sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert hat. Nachfolgende Aspekte spielten eine Rolle: „Korrekte Behandlung durch Ausbilder/innen, Zufriedenheit mit der Ausbildung insgesamt, gefühlte Über- oder Unterforderung in der Ausbildung, Probleme, sich in der Freizeit zu erholen sowie der Wunsch, nach der Ausbildung weiter im erlernten Beruf tätig zu sein.“

Es fällt im Vergleich der persönlichen Beurteilung mit der Gesamtwertung auf, „dass es kaum Abweichungen zwischen diesen beiden Rankings gibt. Die persönliche Zufriedenheit ist also im hohen Maße abhängig von der fachlichen Qualität und den strukturellen Rahmenbedingungen“. Eine Zufriedenheit ist maßgeblich abhängig von der Präsenz des Ausbilders und dem gegenseitigen Umgang miteinander.

Noch ein positiver Aspekt zum Abschluss: Eine Zahl, die Sie und uns stolz machen darf, ist, dass 2015 im Bereich der Zahnärztekammer Nordrhein nur 14,8 Prozent der Ausbildungsverträge gelöst wurden. Bundesweit liegt diese Zahl bei 24,6 Prozent. Hier haben Sie in Ihren Praxen ganze Arbeit geleistet.

Die Zahnärztekammer Nordrhein wird Sie auch weiterhin sowohl bei der Suche nach zukünftigen Auszubildenden als auch bei der Ausbildung der angehenden ZFA unterstützen! Wir können und werden Sie bei der Vertragsgestaltung, bei Ausbildungsinhalten, arbeitsrechtlichen Fragen und der schulischen Ausbildung jederzeit fachlich beraten und Ihnen bei Problemen helfen, wo es möglich ist. Melden Sie sich bei uns!

Wir werden auch weiterhin mithilfe von Broschüren und Flyern sowie an Tagen der offenen Tür in Schulen und auf Berufsbildungsmessen um junge Menschen für unsere Praxen werben. Aber werben allein wird nicht ausreichend sein, um uns vor dem drohenden Fachkräftemangel zu bewahren. Vielmehr bedarf es eines Quäntchens mehr persönlichen Engagements bei der Ausbildung unserer Zahnmedizinischen Fachangestellten von jedem von uns. Der Anfang ist zwar gemacht und die ersten Zeichen sind positiv. Lassen Sie uns hier weitermachen und darauf aufbauen, denn nur zusammen mit unseren Mitarbeitern können wir die vor uns liegenden Aufgaben lösen!

Dr. Thomas Heil,
Mitglied des Vorstands der Zahnärztekammer Nordrhein und Ausbildungsberater der Zahnärztekammer Nordrhein

Nachdruck aus RZB 10/16 mit freundlicher Genehmigung des Autors und der Zahnärztekammer Nordrhein