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Die Abrechnung der kinematischen Scharnierachsenbestimmung

Im letzten Artikel gab es Tipps zur Abrechnung der arbiträren Scharnierachsenbestimmung. Reicht diese Methode nicht aus und ist eine exakte schädelbezügliche Oberkiefermodellmontage erforderlich folgt eine kinematische Bestimmung.

Dazu wird zunächst die terminale Scharnierachse bestimmt und die Scharnierachsenpunkte am Patienten markiert. Im Anschluss wird der Übertragungsbogen (Gesichtsbogen) auf die exakt bestimmten Scharnierachsenpunkte und einen dritten Bezugspunkt angelegt. Die Bissgabel des Gesichtsbogen wird an die Oberkieferzähne angepasst und im Anschluss wird der Biss mittels speziellen Bissnahme Materialien verschlüsselt.
Die kinematische Scharnierachsenbestimmung ermöglicht eine besonders genaue Simulation der individuellen biologischen Funktionsbewegungen im Artikulator, ist jedoch um einiges aufwändiger als die arbiträre Scharnierachsenbestimmung. Sie kann im Zuge der Craniomandibuläre Dysfunktion (kurz: CMD) Therapie oder bei der Anfertigung von Zahnersatz notwendig werden.

Funktioniert – Abrechnung von FAL Leistungen

Knirscherschiene auf Gussmodell

Bei der kinematischen Scharnierachsenbestimmung kommen folgende Leistungen zum Ansatz:

GOZ-Nr. 8010 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung

Die Leistung beschreibt die Herstellung eines Registrates, bei dem der Unterkiefer in die gelenkbezügliche Zentrallage gebracht wird.

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Das bedeutet, nur zentrische Bissnahmen erfüllen den Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 8010. Auch die Stützstiftmethode oder die FGP-Technik (Functionally General Pathway) werden nach dieser Position abgerechnet.

Bei der Stützstiftregistrierung (Pfeilwinkelaufzeichnung) wird der Stützstift in die Oberkieferwachsplatte, die Registrierplatte in den Unterkieferwachswall eingearbeitet. Der Patient führt dann Protrusions-, Retrusions- und Lateralbewegungen durch, die vom Stützstift aufgezeichnet werden. Anschließend werden die Schablonen im Mund des Patienten verschlüsselt.

Bei der FGP-Technik (Functionally Generated Pathway) wird eine funktionell erzeugte Bewegungsbahn aufgezeichnet. Dazu wird ein Quetschbiss während der Aushärtungsphase durch Seit- und Vorschubbewegungen des Patienten so ausgeformt, dass im Gegenkiefer zu einem präparierten Zahn die Kaufläche des Gegenbisses funktionell abgeformt wird.

Die Berechnung der Leistung ist je Sitzung auf zwei Mal begrenzt, in einer weiteren Sitzung ist die Leistung jedoch erneut ansetzbar. Kosten für Bissnahmematerial oder Wachs und Laborkosten, die für die Anfertigung von Registrierbehelfen anfallen, können gemäß Paragraf 9 GOZ gesondert berechnet werden. Die Montage des Gegenkiefermodells und das Auswerten des Registrats sind kein Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 8010 und werden gesondert im Labor berechnet.

GOZ-Nr. 8030 kinematische Scharnierachsenbestimmung

Die Gebührennummer kommt für die kinematische Scharnierachsenbestimmung zum Ansatz. Leistungsinhalt ist das Anlegen eines Übertragungsbogens nach Bestimmung der kinematischen Scharnierachsenpunkte und Ausmessen der anatomischen Referenzpunkte und das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator. Die Leistung ist je Scharnierachsenbestimmung ansetzbar.

Material- und Laborkosten wie Bissnahmematerial, Wachsplatten, Modellmontage in den individuellen Artikulator und die Montage des Gegenmodells sind gesondert zu berechnen.

GOZ-Nr. 8060 Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung

Zur Gebührenposition GOZ-Nr. 8030 und zum Einstellen in den volladjustierbaren Artikulator gehört gebührentechnisch die GOZ-Nr. 8060. Die Leistung ist notwendig zur Bestimmung der Kondylenbahnneigung und des Bennettwinkels und ist je Sitzung einmal berechnungsfähig.

Mit der Leistung abgegolten ist das Einpassen von Registrierbehelfen, das Registrieren der Unterkieferbewegungen und die Einstellung des Artikulators nach den gemessenen Werten einschließlich ggf. notwendiger Überprüfung mit weiteren Registraten. Kosten für die Herstellung von Registrierbehelfen, wie Bissschablonen oder individuellen paraokklusalen Löffeln im Labor sind separat berechnungsfähig.

Im Unterschied zur GOZ-Nr. 8050, wird bei der GOZ-Nr. 8060 der gesamte Bewegungsablauf aufgezeichnet, die Unterkieferbewegungen können daher besonders exakt auf den Artikulator übertragen werden. Die Unterkieferbewegungen können auf Papier oder speziellen Registrierplatten oder von Messuhren aufgezeichnet werden.

Unsere Empfehlung

Die kinematische Scharnierachsenbestimmung ist zeitintensiver und aufwändiger als die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, deshalb ist auch die Honorierung der GOZ-Nrn. 8030 und 8060 höher als bei den GOZ-Nrn. 8020 und 8050. Dennoch sollte im Vorfeld der Behandlung der benötigte Zeitaufwand gut kalkuliert werden. Besonders die Beschränkung der Berechnung der GOZ-Nr. 8060 auf einmal je Sitzung sollte bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation beachtet werden.

Die Autorin

Anke Ißle

ZMV+ Anke Ißle

Anke Ißle ist Gründerin und Inhaberin der Firma ZMV+. Mit ihrem Team betreut sie bundesweit Zahnarztpraxen in allen Belangen der gebührenkonformen zahnärztlichen Abrechnung. Als Leiterin der ZMV+ eigenen „Apollonia“ Akademie und Fachautorin ist ihr die fachbezogene Wissensvermittlung ein großes persönliches Anliegen.

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

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