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Zustimmung und Kritik

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) begrüßt als legitimierte Interessenvertretung das Vorliegen einer überarbeiteten Fassung des Referentenentwurfs der Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen (ÄApprO) durch das Bundesministerium für Gesundheit. Dem bvmd gehören mehr als 105.000 Studierenden der Medizin an.

„Nach jahrelangem Warten und intensiven Diskussionen zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der Studienreform freuen wir uns, dass mit diesem Entwurf ein weiterer Schritt in der Modernisierung der Approbationsordnung gegangen wird“, sagt Jason Adelhoefer, Vizepräsident für Externes.

Änderungen zum 2021 in Umlauf gebrachten „weiterentwickelten Referentenentwurf“ zeigen sich insbesondere in der Ausgestaltung der Staatsexamina sowie der Lehre in ambulanten Einrichtungen. Die bvmd befürwortet dabei die Ausgestaltung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung. In einer praxisnahen Prüfungssituation können die erworbenen Kompetenzen aus Studium und Praktischen Jahr (PJ) bewertet werden.

Kritisch betrachten wir hingegen die gewichtige Ausweitung der Grundlagenfächer, die sich in der Modulgestaltung und dem späteren Zeitpunkt des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zeigt. „Studierende setzen sich so länger als bisher mit grundlagenwissenschaftlichen Inhalten auseinander, es bleibt so weniger Zeit für klinische Inhalte, sodass man sich von dem Ziel einer praxis-näheren Ausbildung entfernt“, merkt Leoni Hermes an, Bundeskoordinatorin für Medizinische Ausbildung der bvmd.

Forderungen Krankheitstagen im Praktischen Jahr und Aufwandsentschädigung nicht beachtet

Darüber hinaus sorgt sich die bvmd bezüglich der Erweiterung der Prüfungskommission im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung auf vier Personen. In der aktuellen Auslegung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung entstehen durch die Durchführung mit einer ähnlich zusammengesetzten Prüfungskommission Chancenungleichheiten. Die bvmd warnt vor einer
Wiederholung dieser Fehler im künftigen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Während die bvmd die didaktischen Fortschritte in der Ausgestaltung des PJ begrüßt, zeigt sie sich enttäuscht, dass in dem Entwurf erneut nicht einer studierendenfreundlichen Regelung zu
Krankheitstagen im PJ nachgekommen wurde, ein Umstand, der nicht zuletzt die Gesundheit und Sicherheit der Patientinnen und Patienten beeinträchtigen kann. Auch weitere Forderungen hinsichtlich des PJs, wie beispielsweise eine angemessene Aufwandsentschädigung, wurden nicht umgesetzt.

Zudem bleibt die Frage, wie eine gemeinsame Weiterentwicklung von Nationalem Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) und Gegenstandskatalog nachhaltig sichergestellt werden soll, weiter unbeantwortet. Dadurch bleibt zu befürchten, dass Studien- und Examensinhalte früher oder später auseinanderfallen.

„Wir sind überaus erfreut, dass der Novellierungsprozess der Approbationsordnung erneut an Fahrt aufnimmt. Neben den verbesserungsbedürftigen Punkten, insbesondere in Bezug auf das PJ und faire Prüfungsformate, gibt es auch viele positive Veränderungen, die diese Fassung des Entwurfs enthält“, so Laura Schmidt, Bundeskoordinatorin für Medizinische Ausbildung. Die bvmd wird weiterhin für eine studierbare Ausbildung einstehen, die uns zu bestmöglichen Ärztinnen und Ärzten macht.

Titelbild: vectorfusionart – stock.adobe.com