Jede zweite Frau und mittlerweile bereits jeder fünfte Mann arbeiten in Teilzeit. Der Trend ist steigend. Hauptstreitpunkt ist die Verteilung der Arbeitszeit Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über die rechtlichen Möglichkeiten.
Ablehnung von Teilzeit nur aus betrieblichen Gründen
Laut Gesetz kann jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Reduzierung seiner Arbeitszeit verlangen. Nur bei wichtigen betrieblichen Gründen könne der Arbeitgeber dies ablehnen. "Dies kann zum Beispiel sein, dass für den Mitarbeiter kein passender Ersatz zu finden ist oder das Schichtsystem im Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann", so Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Den meisten Streit gibt es nach Erfahrung von Arbeitsrechtsanwälten bei der Verteilung der Arbeitszeit. "Wann ein Beschäftigter arbeitet, ist grundsätzlich die Entscheidung des Arbeitgebers. Man sollte also eine einvernehmliche Lösung suchen", empfiehlt Walentowski.
Betriebsrat zur Beratung
Sofern es einen Betriebsrat gibt, könne dieser für eine Beratung hinzugezogen werden. Ein konkretes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestehe allerdings nur bei bestimmten Sachverhalten, beispielsweise, wenn die Arbeitszeitverteilung Auswirkung auf das kollektive Arbeitszeitsystem hat. Derzeit berät der Gesetzgeber über einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit. Damit solle der Wunsch von Teilzeitbeschäftigten nach Rückkehr in eine Vollzeitstelle künftig erleichtert werden.
Denn einen Anspruch darauf gibt es aktuell nicht. Teilzeitbeschäftigte müssen sich auf Vollzeitstellen im eigenen Unternehmen erneut bewerben. Die Deutsche Anwaltsauskunft gibt in einem Film weitere Informationen über Teilzeitarbeit sowie über die rechtlichen Bedingungen darüber.