Diese Hoffnung erfüllte sich für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die das Gesetz nach wie vor ablehnt, leider nicht, wie es auch auf dem Neujahrsempfang der Bundeszahnärztekammer am Dienstagabend hieß. Die Abgeordneten werden sich am Mittwoch mit den Änderungen aufgrund des Kompromisses befassen, das Gesetz soll dann noch in dieser Sitzungswoche in die abschließende zweite und dritte Lesung im Bundestag.
Das Gesetz soll jetzt wie geplant für alle Spitzenkörperschaften der Selbstverwaltung auf Bundesebene gelten, also auch den GKV-SV und den G-BA. Wie am Rand des Empfangs zu erfahren war, soll unter anderem die verpflichtende namentliche Abstimmung in der Vertreterversammlung entfallen.
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer appellierte am Dienstagabend an die zahlreich anwesenden Bundestagsabgeordneten, dieses Gesetz doch noch ganz zu kippen beziehungsweise zumindest alle geplanten Regelungen noch einmal genau hinsichtlich ihrer Wirkung und Beschränkungen für die Arbeit der Körperschaften zu betrachten und zu korrigieren.