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Ausgabenvolumen von 125 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019

Insgesamt haben die gesetzlichen Krankenkassen bei einem Ausgabenvolumen von 125 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019 ein leichtes Defizit von rund 544 Millionen Euro verbucht.

Insgesamt haben die gesetzlichen Krankenkassen bei einem Ausgabenvolumen von 125 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019 ein leichtes Defizit von rund 544 Millionen Euro verbucht.

Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2019 mehr ausgegeben, als sie durch Beitragszahlungen eingenommen haben, schreibt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Bilanz und teilt Folgendes dazu mit.

Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen liegen immer noch bei rund 20,8 Milliarden Euro. Das zeigt die aktuelle Krankenkassenstatistik. Im Durchschnitt entspricht dies etwa einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Insgesamt haben die gesetzlichen Krankenkassen bei einem Ausgabenvolumen von 125 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019 ein leichtes Defizit von rund 544 Millionen Euro verbucht. Die Einnahmen der Krankenkassen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,6 Prozent und die Ausgaben um 4,7 Prozent gestiegen. Einnahmen in Höhe von rund 124,7 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 125,2 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Gesamteinnahmen der Krankenkassen um 3,6 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,5 Prozent einen Zuwachs von 4,7 Prozent. Zum Stichtag 1. Juli 2019 lag der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz mit 0,99 Prozent erstmals seit 2015 wieder unterhalb der 1-Prozent-Marke und damit rund 0,1 Prozentpunkte unterhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im Jahr 2018.

Auf der Einnahmeseite ist zu berücksichtigen, dass der von den Krankenkassen erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz um rund 0,1 Prozentpunkte unterhalb des Niveaus des Vorjahreszeitraums lag. Ausgabenseitig spiegeln sich in den ansteigenden Veränderungsraten auch Mehrausgaben aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und Terminservice- und Versorgungsgesetz wider.

Veränderungsraten bei den Ausgaben

Die Leistungsausgaben der Krankenkassen stiegen um 4,8 Prozent, die Verwaltungskosten um 0,9 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahrs ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.

Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind um 2,9 Prozent und damit moderat gestiegen.  

  • Die Arzneimittelausgaben stiegen um 4,9 Prozent. Hierbei spielen die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Die Krankenkassen werden nach wie vor durch deutliche Zuwächse (+ 8,3 Prozent) bei Rabattvereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmern entlastet. Hohe Zuwachsraten von 13,8 Prozent gab es bei den Ausgaben für Schutzimpfungen.
  • Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 4 Prozent. Hohe Zuwachsraten gab es dabei insbesondere durch höhere Vergütungen bei extrabudgetären psychotherapeutischen Leistungen (+ 14,5 Prozent), Hochschulambulanzen (+ 23,5 Prozent) und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (+ 15,6 Prozent).
  • Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der vertragszahnärztlichen Behandlung (ohne Zahnersatz) stiegen um 2,75 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, die Kosten für Zahnersatz insgesamt um 6,57 Prozent.
  • Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel (+ 13 Prozent). Hier gab es in allen Leistungsbereichen zweistellige Zuwachsraten. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die vom Gesetzgeber schrittweise vorgegebenen Honorarsteigerungen bemerkbar.

Mit der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung 2019 wird sich Mitte Oktober der Schätzerkreis aus Finanzexperten von Bundesversicherungsamt, Bundesministerium für Gesundheit und GKV­-Spitzenverband befassen. Nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises wird das BMG bis zum 1. November 2019 den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr bekannt geben.

 

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