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Begrenzung der Finanzmittel gefährdet Patientenversorgung

Stellungnahme: KZVH zur Entbudgetierung der Hausärzte nach dem Krisengipfel


Nach dem „Krisengipfel“ hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angekündigt, die Begrenzung der Finanzmittel für die hausärztliche Versorgung aufzuheben.

Der Forderung, auch für niedergelassene Fachärzte die Mittelbegrenzung aufzuheben, erteilte er eine Absage. Auch für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ist damit die Hoffnung auf eine adäquate Vergütung im Sinne der Patientenversorgung in weite Ferne gerückt.

„Wiederholt hat die Zahnärzteschaft darauf hingewiesen, welche negativen Auswirkungen die Wiedereinführung der strikten Budgetierung durch das GKV-FinStG für die Versorgung der Patientinnen und Patienten haben wird“, sagt Dr. Niklas Mangold, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH).

„Vor allem mit Blick auf die erst Mitte 2021 eingeführte neue Richtlinie zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis bewirken die Sparmaßnahmen deutliche Leistungskürzungen. Und das bei der Behandlung einer Erkrankung, die mit Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und weiteren schweren Allgemeinerkrankungen in Wechselwirkung steht. Jeder Cent, der hier eingespart wird, zieht um ein Vielfaches höhere Folgekosten für die Behandlung der genannten Allgemeinerkrankungen nach sich.“


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Herrenportraitfoto

Dr. Niklas Mangold, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen

Zudem wirkt die Begrenzung der Finanzmittel der Aufrechterhaltung einer wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung entgegen, vor allem in ländlichen Regionen. „Nachwuchskräfte schauen sich sehr genau an, auf welche Rahmenbedingungen sie sich einlassen, bevor sie sich für eine Praxisübernahme entscheiden“, sagt Mangold.

„Bewährte inhabergeführte Praxisstrukturen sind auch vor diesem Hintergrund gefährdet. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherstellung der Patientenversorgung, auf eine zeitnahe Terminvergabe und auf die zügige Durchführung sinnvoller Behandlungsstrecken“.

Die Aufhebung der Budgetierung auch für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte ist aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen mit Blick auf eine gute, wohnortnahe und zeitgemäße Patientenversorgung unumgänglich.
 

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