Die DGI konnte Prof. Zhuan Bian aus Wuhan für ein Webinar gewinnen: Er wird am 25. März von seinen Erfahrungen und Erkenntnisse berichten und mit weiteren Experten sowie dem Auditorium diskutieren.
Wegen Corona ist das Hygienebewusstsein der Bevölkerung sehr hoch und die Hygiene-Vorgaben der Behörden werden weitgehend eingehalten, so die Ergebnisse der forsa-Umfrage im Auftrag BZÄK.
In Bayern gelten ab 16. März keine Betretungsverbote im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen. Die Argumente der Selbstverwaltung überzeugten den Gesundheitsminister.
Wenn die Praxis aus infektionsschutzrechtlichen Gründen geschlossen bleiben muss, haben Ärzte und Zahnärzte Anspruch auf Entschädigung. Was ist zu beachten?
Das Arbeitsaufkommen ist etwa um die Hälfte zurückgegangen. Dies ist eines der ersten Ergebnisse der BZÄK-Umfrage zu den Auswirkungen von Corona in den Zahnarztpraxen.
Bei den Zahnärzten dürfte kaum Motivation bestehen, 3G in der Praxis durchsetzen zu wollen, diese Frage stellt sich den anerkannten „Hygieneweltmeistern“ nicht.