Wegen Corona ist das Hygienebewusstsein der Bevölkerung sehr hoch und die Hygiene-Vorgaben der Behörden werden weitgehend eingehalten, so die Ergebnisse der forsa-Umfrage im Auftrag BZÄK.
In Bayern gelten ab 16. März keine Betretungsverbote im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen. Die Argumente der Selbstverwaltung überzeugten den Gesundheitsminister.
In Deutschland sind bislang nur wenige bestätigte Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgetreten. Doch es ist von weiteren Verbreitung des Erregers auszugehen.
Die DGI konnte Prof. Zhuan Bian aus Wuhan für ein Webinar gewinnen: Er wird am 25. März von seinen Erfahrungen und Erkenntnisse berichten und mit weiteren Experten sowie dem Auditorium diskutieren.
Das Arbeitsaufkommen ist etwa um die Hälfte zurückgegangen. Dies ist eines der ersten Ergebnisse der BZÄK-Umfrage zu den Auswirkungen von Corona in den Zahnarztpraxen.
Bei den Zahnärzten dürfte kaum Motivation bestehen, 3G in der Praxis durchsetzen zu wollen, diese Frage stellt sich den anerkannten „Hygieneweltmeistern“ nicht.
Ab dem 16. März 2022 gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Beschäftige im Gesundheitswesen und in der Pflege. Wer muss jetzt wie in der Praxis aktiv werden?