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Spahn als Erzieher

„Ach!“ — spricht er — „die größte Freud’ Ist doch die Zufriedenheit!!“

„Ach!“ — spricht er — „die größte Freud’
Ist doch die Zufriedenheit!!“

Spahn als Erzieher ist ein gestrenger Herr Papa. Wenn seine älteren Kinder der Gesundheitsfamilie nicht recht spuren und allzu laut mit Schäufelchen und Förmchen um sich werfen, nimmt er ihnen ihr Spielzeug kurzerhand weg. Auf Nimmerwiedersehen.

Am Anfang war er noch Papa-üb. Bei der Telematikinfrastruktur gab es erst einmal Fristverlängerung auf Fristverlängerung. Das lag auch daran, dass die Freunde aus der Industrie anfangs nicht recht aus dem Quark kamen. Als endlich alle am Start waren, stand der Anbindungstermin fest wie eine westfälische Eiche.

Dann ging Spahn richtig zur Sache. Gematik enteignet. Wer nicht pariert oder wer murrt, wird an die kurze staatliche Kette gehängt. Das Gezänk zwischen GKV und Krankenhäusern um Abrechnungen war zu laut. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll nun „unabhängig“ werden – kurz: enteignet. Spahn als Kevin Kühnert der Gesundheitspolitik? „Der MD Bund wird künftig die Richtlinien für die Aufgabenwahrnehmung der MD ... beschließen“, heißt es in einem Referentenentwurf aus dem BMG. Da Jens Spahn eines Tages Bundeskanzler werden will, hat er auch Themen für das gemeine Volk. Das beginnt bei der Organspende. Es wird zu wenig gespendet. Das ist wahr und traurig. Nun aber den Spieß einfach umzudrehen und jeden zum Spender zu ernennen, der beizeiten versäumt, „nein“ zu sagen, ist ethisch ebenfalls fragwürdig – eine Art Enteignung light.

Setzen, Hefte auf. Nächstes Thema. Masern. Hier betreten wir das Minenfeld von Verschwörungstheoretikern und somnambulen Impfgegnern, die sich zu Masernpartys treffen und ihre Kinder krank feiern. Hier hat Spahn ein weiteres echtes Problemfeld identifiziert. Aber Impfpflicht? Das geht doch sehr in Richtung Entmündigung oder geistige Enteignung. Die Hardcore-Impfverweigerer wird man so nicht erreichen und ihre Kinder weiter isolieren.

Nun hat Papa Spahn wieder gute Laune und wendet sich seinen jüngeren Kindern der Gesundheitsfamilie zu – App-Entwicklern, Start-ups, digitalen Hipstern. Der neueste Aufschlag aus dem BMG, der in Berlin und der Bonner dzw-Redaktion kursiert, heißt mit ganzem Namen „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ – kurz „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) – das jetzt als Referentenentwurf vorliegt. 83 Seiten, die das Gesundheitssystem mit Warp-Geschwindigkeit in die Zukunft katapultieren sollen. „In der Digitalisierung und in innovativen Versorgungsstrukturen liegen große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung in Deutschland. Unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ist das deutsche Gesundheitssystem bei der Implementierung digitaler Lösungen und neuer innovativer Formen der Zusammenarbeit jedoch nur eingeschränkt adaptiv und agil“, so der Entwurf. Das soll sich nun ändern. Das angekrustete analog ausgerichtete Gesundheitssystem soll auf die schlanken digitalen Prozesse getrimmt werden.

Künftig haben Versicherte Anspruch auf „digitale Gesundheitsanwendungen“, das sind in der jetzigen Entwicklung vor allem Gesundheitsapps, die etwa über ganz normale App-Stores vertrieben werden und dann auch erstattungsfähig sein können. Auch wird das Zulassungsverfahren für innovative digitale Gesundheitsanwendungen deutlich beschleunigt. Nach den Plänen des BMG wird nach „einer ersten Prüfung der Sicherheit und von Qualitätskriterien wie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreund­lichkeit eine Anwendung ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversiche­rung erstattet“. In der Zeit kann der Hersteller den Wirkungsnachweis seiner Anwendung belegen. Spahn will so Innovationen im Land halten und Start-ups die nötige Liquidität verschaffen, die sie zum Überleben brauchen.

Die Krankenkassen dürfen eigene Mittel einsetzen, um digitale Innovationen zu fördern, und ihren Versicherten „individuell geeignete Versorgungsmaßnahmen unterbreiten“. Beizeiten vor der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte am 1. Januar 2021 soll geregelt werden, wie „zahnärztliche Leistungen für die Unterstützung bei Anlage und Verwaltung der elektronischen Patientenakte ... vergütet werden“. Na immerhin. Auch Telemedizin wird künftig erweitert und besser vergütet.

Der elektronische Arztbrief wird künftig höher honoriert als die Übermittlung via Fax. Ein vollständiges Faxverbot für Arztpraxen – wie im Vereinigten Königreich – ist im Gesetzentwurf jedoch nicht vorgesehen.

Die Telematikinfrastruktur wird erweitert. Apotheken und Krankenhäuser müssen sich anschließen, Hebammen, Physiotherapeuten, die Pflege können dazu kommen. Für TI-Verweigerer von gestern hält Spahn eine weitere erzieherische Maßnahme im DVG bereit: Die „Höhe der Sanktion in Form der Kürzung der Vergütung [wird] ab dem 1. März 2020 auf 2,5 Prozent angehoben. ... Die Erhöhung der Kürzung ist angemessen, weil sie nur für diejenigen Anwendung findet, die schon mehrere Fristen haben verstreichen lassen.“ Diese 2,5 steht und wird sich auch nicht durch die Standesvertreter weglobbyieren lassen. Und es ist nur eine Frage der Zeit, wann dieser Wert weiter steigt. Der strenge Minister will gestalten, nicht diskutieren. Das klingt nicht nach antiautoritärer Erziehung.