US-amerikanische Studie zu Zahnschmerzen bei Tauchern veröffentlicht
Taucher entdecken die spannende Welt unter Wasser. Doch gerade sie sollten vor dem Abtauchen zum Zahnarzt gehen. Das hat eine aktuelle Studie nun herausgefunden.
Üblicherweise bieten Gruppenverträge Rabatte und allgemein bessere Konditionen. Warum sich gerade Gruppenverträge für Zahnärzte lohnen können, erläutert DZW-Autor Philipp Burg.
Steuerliche Absetzbarkeit von PC und mobilen Endgeräten
Der Countdown zur Abgabe der Steuererklärung für 2015 läuft. Auch die Kosten für PCs und Smartphones lassen sich steuerlich absetzen. Tipps dazu kommen vom Bitkom.
Zur Jahreswende gab es wieder viele neue Vorsätze. Auch in unserer Redaktion möchte der eine oder andere aufhören zu rauchen und mancher wird demnächst wohl ein Fitnessstudio besuchen.
Was Forschern gelungen ist.
Im Darm hat das Immunsystem keinen leichten Job. Dort muss es schnell zwischen gut und böse unterscheiden. Doch manche Bakterien muss die Darmflora einfach tolerieren, wie Wissenschaftler unter anderem herausgefunden haben.
Bundesverband macht auf Bedeutung der Zahnseide aufmerksam
Die implantologisch tätigen Zahnärzte schalten sich in die öffentliche Diskussion um den Nutzen von Zahnseide ein. Worauf sie aufmerksam machen wollen.
Die zwölf Teilnehmer der „DZW Bonner Runde“ zum Thema „Dental 4.0 – Was bringt die digitale Transformation den Zahntechnik-Unternehmen“ diskutierten sich, moderiert von Unternehmensberater Rudolf Weiper, Basel, die Köpfe heiß.
Ein Kommentar von DZW-Chefredakteurin Dr. Marion Marschall
Der Gesetzesentwurf zum GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz ist dieser Tage großes Thema bei Ärzten und Zahnärzten. Ist der Entwurf im Kern eine Entmachtung der Ärzteschaft? Dazu ein Kommentar von DZW-Chefredakteurin Dr. Marion Marschall.
Stiftung Warentest gibt Tipps zur vorausgefüllten Online-Steuererklärung
Schon bald können Angestellte mit ihrer Steuererklärung für 2015 loslegen. Mittlerweile geht das mit dem Elster-Verfahren auch online. Die Stiftung Warentest gibt Tipps, was zu beachten ist.
Widerruf nur unter bestimmten Bedingungen
Der Bundestag hat 2016 das Ende des ewigen Widerrufsrechts bei fehlerhaften Immobilienkreditverträgen beschlossen. Doch das ist nach wie vor intakt. Allerdings sieht es das OLG Düsseldorf anders.