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1,4 Millionen Euro für Niederlassungen im ländlichen Raum

Thüringen: Förderung von Niederlassungen – KZV sieht Nachbesserungsbedarf

Mit der 2023 novellierten „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“ wurde die Niederlassungsförderung im Freistaat Thüringen unter anderem auf Zahnarztpraxen und Apotheken ausgeweitet. Für das Haushalsjahr 2024 stehen insgesamt 1,415 Millionen Euro für die Niederlassungsförderung zur Verfügung.

Hierzu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung in Thüringen ist ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung. Hierzu zählt neben einem umfassenden Angebot an Haus- und Facharztpraxen vor allem auch die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung. Dieser Zielstellung folgend, hat das Thüringer Gesundheitsministerium 2023 die Richtlinie zur Förderung von Niederlassungen im ländlichen Raum grundlegend überarbeitet und erweitert. So wurde die maximale Förderhöhe für Investitionen von 20.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro angehoben. Darüber hinaus greift die Niederlassungsförderung nun erstmals auch für Apotheken und Zahnarztpraxen. Bisher stand sie ausschließlich für Allgemein- und Facharztpraxen zur Verfügung. Ich möchte daher insbesondere auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker dazu aufrufen, von der Förderung Gebrauch zu machen.“

Hintergrund

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“ ist rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Anträge können über das Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden.

Mindestens 100.000 Patienten pro Jahr suchen in Thüringen eine Zahnarztpraxis

Zuvor hatte die KZV Thüringen bereits eine Ausweitung der Förderung durch das Land gefordert. Nach Schätzung der KZV Thüringen sind schon heute viele Patienten ohne zahnärztliche Betreuung. Dies ist nicht nur ein Problem des ländlichen Raums, sondern auch der städtischen Regionen. In der Landeshauptstadt Erfurt ist ab 1. März 2024 keine ausreichende zahnärztliche Versorgung mehr gegeben. Grund dafür ist, dass in der Vergangenheit und auch zukünftig zahlreiche Praxen altersbedingt in den Ruhestand gehen, ohne Nachfolger zu finden. Im Jahr 2023 beendeten beispielsweise 97 Praxen mit 106 Zahnärzten ihre Tätigkeit und nur 30 Praxen konnten an Nachfolger übergeben werden.

Auf jede nicht besetzende Stelle kommen 1.680 suchende Patienten. Die Ursachen für das Scheitern bei der Suche nach geeigneten Nachfolgern sind insbesondere darin begründet, dass infolge der aktuellen Demographie derzeit – und auch in den kommenden Jahren – sehr viele Zahnärzte das Ruhestandsalter erreichen und noch dazu zunehmend ältere und damit behandlungsintensivere Patienten zu versorgen sind. Mangels ausreichenden zahnärztlichen Nachwuchses ist es nur den wenigstens Zahnärzten möglich, Nachfolger für ihre Praxen zu finden. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren verstärken.

Auf Grund der gefährdeten zahnärztlichen Versorgung muss sofort eine Zahnärzte-Initiative für Thüringen gestartet werden. Die KZV Thüringen fordert, kurzfristig Studienkapazitäten zur Verfügung zu stellen, um Zahnärzte in Thüringen für Thüringen auszubilden oder Studienplätze an anderen Universitäten für Thüringen zu finanzieren.

Die Landesregierung müsse ihre restriktive Förderung bei Niederlassungen ändern, so die KZV Thüringen. Da auch die Landeshauptstadt selbst im Versorgungsgeschehen keine ausreichende zahnärztliche Versorgung mehr anbieten könne, sollten nicht nur ländliche Regionen bei der Niederlassung von Zahnarztpraxen gefördert werden.

Weitere Infomrationen zur Antragsstellung erhalten Sie hier.

Titelbild: pixelliebe – stock.adobe.com

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