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CME-Punkte: Seit 20 Jahren Pflicht

Lebenslanges Lernen für Zahnärzte


Seit 20 Jahren sammeln (Zahn)Mediziner Punkte als Nachweis ihrer kontinuierlichen Fortbildungsmaßnahmen. Ein Bundesgesetz will es so. Continuing Medical Education heißt das „lebenslange“ Lernen für Mediziner. Die Fortbildungspunkte werden als „CME-Punkte“ abgekürzt. Während Fachärzte alle 5 Jahre 250 CME-Punkte nachweisen müssen, benötigen Zahnmediziner nur 125 Fortbildungspunkte. Das Wichtigste auf einen Blick
 

Die (zahn-)ärztliche Fortbildung im SGB

Ärzte und Zahnärzte sind zum stetigen Lernen während ihrer Berufstätigkeit gesetzlich verpflichtet. Das ist seit dem 1.1.2004 durch das Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) auf Bundesebene geregelt. Seitdem sind die ärztliche Fortbildungspflicht und der Nachweis über Zertifikate im Sozialgesetzbuch (§ 95d SGB 5) fest verankert. Mit verpflichtenden regelmäßigen Weiterbildungen soll gewährleistet sein, dass Mediziner und Zahnmediziner sich immer auf dem neuesten Wissensstand halten.

Nachweise an die KZVen

In einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren müssen Zahnärzte Bescheinigungen über insgesamt 125 CME-Punkte gesammelt haben. Die absolvierten Weiterbildungen sind bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) über einen Erfassungsbogen nachzuweisen.

Darauf müssen Zahnärzte achten:

1.    Durch regelmäßige Weiterbildungen im Fünfjahreszeitraum 125 CME-Punkte sammeln.
2.    Nachweise rechtzeitig bei der jeweils zuständigen KZV einreichen.
3.    Fünfjahresfrist zum Einreichen der Nachweise im Blick behalten.

Das betrifft sowohl Vertragszahnärzte als auch ermächtigte oder angestellte Zahnärzte. Auch in Teilzeit angestellte Zahnärzte sind verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren 125 Punkte zu sammeln.
Nur Assistenzzahnärzte oder Vertretungsärzte sind von der Fortbildungspflicht ausgenommen.


Vielfältige Möglichkeiten zu „punkten“

Die nötige Punktzahl ist über unterschiedliche Medien oder Präsenzfortbildungen erzielbar.
Neben Zertifikaten über absolvierte Curricula können zum Beispiel auch Kongressteilnahmen, Online-Webinare oder das Selbststudium mittels Fachliteratur als Leistungsnachweise dienen. Auf den Webseiten der jeweiligen Landeszahnärztekammern werden regelmäßig Fortbildungen veröffentlicht. Je nach Ausprägung und Inhalt bringen die Weiterbildungen unterschiedlich hohe Punktwerte. Jede Bildungsmaßnahme wird anschließend durch ein Zertifikat mit dem vorher festgelegten Punktewert bestätigt.

Während mehrerer Lockdowns im Rahmen der Corona-Pandemie fielen Präsenzveranstaltungen aus Sicherheitsgründen reihenweise aus. Zahnärzte wurden dazu angehalten, verstärkt Online-Fortbildungsangebote wahrzunehmen. Auch eine zweimalige Verlängerung der Nachweisfrist half zwischenzeitlich dabei, die Anforderungen trotz Pandemie zu erfüllen. Die Zeit der Lockdowns ist inzwischen überwunden. Man trifft sich wieder ganz entspannt zu Lehrgängen, Seminaren oder Kursen. Dennoch bleiben digitale Angebote, die im Verlauf der Corona-Jahre immer professioneller wurden, weiterhin ein wichtiger Bestandteil der zahnärztlichen Fortbildungen. Rund um die Uhr kann auf Online-Plattformen der CME-Punktestand aufgestockt werden.

 

Behandlungsraum mit Modellköpfen für zahnmedizinische Fortbildung

Behandlungsraum für zahnmedizinische Fortbildungen an der Haranni Academie in Herne. Das zahnmedizinische Weiterbildungsinstitut bietet Curricula zu KFO, Parodontologie, Seniorenzahnmedizin, Endodontologie und Kinderzahnmedizin an.
> zum Fortbildungsprogrammheft


Fehlender Nachweis wird sanktioniert

Auch wenn sich das Punktesammeln nach 20 Jahren längst etabliert hat, sind einige Dinge zu beachten. Nimmt ein Zahnmediziner seine Fortbildungspflicht auf die leichte Schulter und erfüllt die Punktzahl am Ende des Fünfjahreszeitraums nicht, drohen Sanktionen. In einfachen Fällen bedeutet das eine gestaffelte Kürzung des Honorars, bei schwerwiegenden Verstößen kann sogar die Kassenzulassung entzogen werden.

Zahnärztliche Arbeitgeber haften

Kommt ein Zahnarzt in einer Gemeinschaftspraxis seiner Nachweispflicht nicht nach, wird nur das Honorar des betreffenden Behandlers gekürzt. Für angestellte Zahnärzte in Praxen oder MVZ muss der Vertragszahnarzt den Fortbildungsnachweis für seine Mitarbeiter erbringen. Unabhängig davon, ob der Vertragszahnarzt seine eigene Fortbildungspflicht erfüllt hat, wird sein Honorar gekürzt, bis der angestellte Zahnarzt der Praxis seinen Punktenachweis erbracht hat. Bei Neueinstellungen sollten sich Praxisinhaber daher vergewissern, dass der neue Kollege vor der Einstellung seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist. Säumige Zahnmediziner werden vor Ablauf der Frist an den Nachweis erinnert. 

 

20 Jahre CME-Punkte – was sich seitdem getan hat


Ein Zähneknirschen über die neue gesetzliche Regelung war bei ihrer Einführung 2004 deutlich vernehmbar. Denn die Pflicht zur Fortbildung für Zahnärzte war schon vorher auf Landesebene in den Berufsordnungen der einzelnen Zahnärztekammern berufsrechtlich verankert. Eine zusätzliche Regelung über das Sozialgesetzbuch, die berufliche Kompetenz als Zahnarzt ständig zu erweitern, schien überflüssig.

20 Jahre nach Einführung des Paragrafen hat sich der Unmut weitgehend gelegt. Zwar ist die Reglementierung einigen ein Dorn im Auge, aber ans Punktesammeln hat man sich gewöhnt. Vor Ablauf einer Fünfjahresfrist ist bei vielen Fortbildungsanbietern ein verstärkter „Run“ auf die Kurse zu beobachten. Trotzdem ist die Anforderung, 125 CME-Punkte in 5 Jahren zu erzielen, für die Zahnärzte meistens relativ leicht zu erfüllen. Prof. Dr. Christoph Benz, damals noch Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), stellte schon vor 10 Jahren nach den ersten beiden Fünfjahresintervallen diesbezüglich fest: „Das tut keinem Zahnarzt weh“. Allein durch das Selbststudium (Fachliteratur, elektronische, internetbasierte und digitale Lehr- und Lernmittel) kann der Zahnarzt pro Jahr 10 Fortbildungspunkte anrechnen lassen, ohne dass ein Nachweis erforderlich ist.

Nach Aussage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) lag schon im ersten 5-jährigen Prüfintervall nach Einführung des Punktesystems die Erfüllungsquote durch die Vertragszahnärzte bei nahezu 100 Prozent. Sanktionen werden demnach nur sehr selten verhängt.

Meilenstein: Online-Fortbildungen seit über 10 Jahren möglich
  • Bereits seit über 10 Jahren gibt es Fortbildungspunkte auch für Schulungen über elektronische, internetbasierte, digitale Medien oder Ähnliches. Eine ergänzende Regelung in den Leitsätzen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) zur „interaktiven Fortbildung“ im Jahr 2013 macht es möglich.
  • Während der Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie verzeichneten Online-Fortbildungen wie Webinare ihren ganz großen Durchbruch.
  • Die „Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung“ der BZÄK differenzieren im Punkteschema nicht wesentlich zwischen Präsenz- und Online-Veranstaltungen – jedoch liegt es in der Natur der Sache, dass reine Online-Angebote keine Hands-On-Lerneinheiten ermöglichen.
  • Anbieter von Online-Fortbildungen richten ihre Bildungsangebote nach den „Leitsätzen" der BZÄK, der DGZMK und der KZBV aus.
  • So sind zum Beispiel bei einem Webinar mit einer Dauer von 45 Minuten 2 CME-Punkte erzielbar. Einen Punkt gibt es für die Teilnahme. Im Anschluss müssen 10 Fragen zum Lerninhalt beantwortet werden. Die Beantwortung bringt einen weiteren Punkt, wenn mindestens zwei Drittel der Fragen vom Teilnehmer korrekt beantwortet werden. Es können maximal 8 CME-Punkte pro Tag vergeben werden.

 

Weiterführende Infos zur Punktebewertung

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zahnärzte sind zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung gesetzlich verpflichtet.
  • Alle 5 Jahre muss der Zahnarzt seine absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen bei der für ihn zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachweisen.
  • Innerhalb des Fünfjahreszeitraums muss der Zahnarzt 125 Fortbildungspunkte erwerben.
  • Der Zeitraum des Prüfintervalls richtet sich nach dem Beginn der Zulassung bzw. des Angestelltenverhältnisses. Für (Zahn)Mediziner, die sich bereits vor 2004 niedergelassen haben, gilt in der Regel derselbe Stichtag.
  • Ansprechpartner bei Fragen zum Stichtag, zum eigenen Punktekonto etc. ist die zuständige KZV (ggf. Login ins Punktekonto auf der Website möglich) 
  • Ein Punktepolster kann sich ein Zahnarzt nicht zulegen: Überzählige Punkte verfallen mit dem jeweiligen Stichtag.
  • Die Punkthöhe der jeweiligen Fortbildung legen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) fest.
  • Auch im Ausland absolvierte Fortbildungsveranstaltungen können berücksichtigt werden, falls sie den Leitsätzen der BZÄK und DGZMK entsprechen.
  • Die Nachweise sind nach Ablauf des Fünfjahresstichtags noch für mindestens 1 Jahr als Belege aufzubewahren.
  • Kommt der Vertragszahnarzt seiner Fortbildungspflicht nicht oder nicht vollumfänglich nach, kürzt die zuständige KZV den Vergütungsanspruch zunächst einmal für das kommende Jahr um zehn Prozent, danach um 25 Prozent.
  • In einer Zweijahresfrist müssen die fehlenden Nachweise erbracht werden. Andernfalls droht der Verlust der Zulassung.

Foto: Dzmitry – stock.adobe.com