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Das elektronische Rezept kommt

Beispiel-Frontend des Versicherten zum E-Rezept

Beispiel-Frontend des Versicherten zum E-Rezept

Mit der Einführung ab Mitte 2021 wird das bisherige Verfahren mit dem gedruckten Formular zum Auslaufmodell, das teilt die Gematik mit. Ärzte können ab diesem Zeitpunkt ihren Patienten das E-Rezept direkt digital bereitstellen. Der Versicherte ruft das E-Rezept mit einer App auf und kann es in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Ab 2022 ist die Nutzung des E-Rezepts bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend.
Das E-Rezept soll die Leistungserbringer in ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Beispielsweise ist die Bereitstellung eines Folgerezepts dann digital möglich. Der bislang nötige Besuch in der Arztpraxis wird häufig überflüssig. Ärzte und Praxismitarbeiter können so entlastet werden. Auch für Apotheker sinkt der Aufwand, so die Gematik. Versicherte können direkt nach dem Arztbesuch die Verfügbarkeit anfragen. So bleibt beim Abholen mehr Zeit für die pharmazeutische Beratung.

E-Rezept und App präsentiert

Die Gematik hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten intensiv an der Konzeption des E-Rezepts und der zugehörigen App gearbeitet. Bei der Branchenmesse Expoharm, dieses Jahr in virtuellem Format, haben Gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken und das Expertenteam der Gematik am 5. Oktober 2020 nun erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt, wie das E-Rezept in den Arbeitsalltag integriert werden wird und welche Vorteile sich daraus ergeben können.

„Mehrwert für alle“

Dr. Leyck Dieken betonte: „Wir schaffen mit dem elektronischen Rezept eine Neuerung für die Bevölkerung, die einen echten Mehrwert bringt und sich an den Lebensgewohnheiten der Menschen in ihrem Alltag und auf den Wegen, die sie machen, orientiert – und das eine zeitgemäße, digitale und unkomplizierte Antwort für ein Produkt bietet, das jeder von uns kennt und nutzt. Das E-Rezept verbessert die Abläufe für alle Beteiligten: Ärzte, Patienten und Apotheker arbeiten dank elektronischer Verordnungen noch besser Hand in Hand. Das gesamte Gesundheitssystem profitiert von der Umstellung eines im Umfang kleinen, aber doch so wichtigen und zentralen Papiers auf das elektronische Format.“

So funktioniert die Einlösung des E-Rezepts

Das E-Rezept ist in der ersten Stufe die ärztliche Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in elektronischer Form. Es ist für Versicherte flexibel wie das bisherige Papierrezept und kann in der App der Gematik abgerufen und der Apotheke der Wahl zugewiesen werden. Auf Wunsch kann es auch ausgedruckt werden. Das E-Rezept schafft zukünftig die Grundlage für verbesserte Arzneimitteltherapie-Sicherheit. Durch die elektronische Form des Rezepts verringern sich der Bearbeitungsaufwand und die Fehlerrate. Und Versicherte können aus der App heraus ganz einfach die Belieferung eines Arzneimittels in der Apotheke unverbindlich anfragen.
Die Apotheke erhält die Anfrage im Warenwirtschaftssystem und wird vom System in der Antwort unterstützt. Die Rückmeldung an den Versicherten enthält die Information, ob oder wann das Medikament verfügbar ist und wie es bereitgestellt (Selbstabholung, Botendienst oder Versand) werden kann. Mit der Anfrage erfolgt noch nicht die Einlösung. Diese greift erst, wenn das E-Rezept an die Apotheke übergeben wird: Nach Rückmeldung der Apotheke entscheidet sich der Versicherte in der App für eine verbindliche Einlösung in der Apotheke. Die Einlösung in der App entspricht dabei der Übergabe des Papiers in der analogen Welt.

Eigenschaften des E-Rezepts

Hannes Neumann und Sabine von Schlippenbach, Produktmanager für das E-Rezept bei der Gematik, ergänzten: „Konkret bauen wir mit dem E-Rezept Anfälligkeiten, Umständlichkeiten und Bürokratie aus dem heutigen Apothekenalltag ab. Fehlerhafte oder unlesbare Muster-16-Papierrezepte werden deutlich reduziert. Die manuelle Eingabe oder Korrektur der Rezeptinformationen ist nicht mehr erforderlich – ebenso keine OCR-Erkennung. Die Warenwirtschaft prüft die elektronische Signatur des Verordnenden automatisch. Die Abrechnung erfolgt elektronisch, es ist kein Papierversand an Abrechnungszentren mehr nötig. Und bei der Reservierung des E-Rezeptes per App fallen weniger Anrufe und Faxe von Versicherten an. Dafür wird die direkte Bearbeitung der Anfragen im System möglich, etwa das Abzeichnen von Rezepten mit einfacher oder qualifizierter elektronischer Signatur.“
Langfristig verschwinde das Papier, heißt es weiter. Bestellungen träfen bei Apotheken über einen neuen Weg ein. Das führe zu Änderungen in der Arbeitsorganisation. Apothekerinnen und Apotheker sollten sich, so die Empfehlung, bei ihrem Systemhersteller über neue Funktionen und geplante Updates in Vorbereitung auf das E-Rezept informieren.