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Hartmannbund: Terminvergabe muss in ärztlicher Hand bleiben

Der Hartmannbund appelliert eindringlich an die Regierungsfraktionen im Bundestag, jeglichen Versuchen zu widerstehen, die Terminvergabe in der ambulanten Versorgung im Rahmen der Verabschiedung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) de facto schleichend in eine „Kassen-Leistung“ zu überführen. „Wir kämpfen ohnehin schon mit einer sinkenden wirtschaftlichen Attraktivität der selbständigen Berufsausübung in der Niederlassung. Wenn nun auch noch die Reste an Selbstbestimmung und Selbstorganisation der Kollegen in Frage gestellt werden, indem wir ihnen am Ende des Tages mehr oder weniger fremdgesteuert Patienten in die Praxen schicken, dann wird die Lust zur Niederlassung weiterhin massiv sinken“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat. Warum sollten sich junge Mediziner für ein wirtschaftliches Risiko in der eigenen Praxis entscheiden, wenn sie faktisch doch immer mehr zu Angestellten der Kassen würden.

Auch wenn eine Terminvereinbarung für viele Menschen noch immer Teil eines persönlichen Arzt-Patienten-Verhältnisses sei, spreche ausdrücklich nichts dagegen, die Vergabe von Terminen mit Hilfe von Digitalisierung und gegebenenfalls unter Einsatz zur Verfügung stehender künstlicher Intelligenz noch effizienter und transparenter zu machen. „Dies kann und dies muss allerdings im Kern in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung stattfinden“, so Lesinski-Schiedat.

Mit Blick auf im Gesetzentwurf vorgesehene Hürden für inzwischen etablierte private Dienstleister betonte Lesinski-Schiedat, diese seien gut beraten, jeglichen Verdacht der Terminvergabe unter wirtschaftlichen oder anderweitig interessengesteuerten Aspekten auszuräumen. Grundsätzlich dürfte an keiner Stelle des Systems der Eindruck entstehen, die Vergabe von Terminen für medizinisch notwendige Behandlungen unterliege versorgungsfremden Einflüssen.

Portrait von Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat

Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat