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Zahnärztliche Schlafmedizin: Hilfe für Millionen Schnarcher

Prof. Dr. Hinz

„Schnarchen Sie eigentlich oder schlafen Sie gut?“ Rund ein Viertel aller Zahnarzt-Patienten müsste diese Frage bei der zahnärztlichen Anamnese mit dem Satz „Ich schnarche, behauptet wenigstens mein Schlafpartner, und leidet deshalb unter Schlafstörungen“ beantworten. Die Behandlung einer leichten bis mittelgradigen obstruktiven Schlafapnoe ist seit dem 1. Januar 2022 Kassenleistung.

Über die Entwicklung der zahnärztlichen Schlafmedizin sprachen wir mit Prof. Dr. Rolf Hinz, einem Wegbereiter der zahnärztlichen Schlafmedizin in Deutschland.

Was hat Sie zur zahnärztlichen Schlafmedizin geführt?

Prof. Dr. Rolf Hinz: Mein Tagesmüdigkeit und mein Schnarchen, oder richtiger gesagt: eine erst spät erkannte Schlafapnoe. Während eines Vorsorgetermins musste ich die Frage meines Internisten, ob ich nachts schnarche, mit „Ja“ beantworten, worauf ich in ein Schlaflabor überwiesen wurde. Dem Ergebnis, eine Schlafapnoe mit 25 Atem-Obstruktionen pro Stunde, folgte der Therapie-Vorschlag: Überdruckbehandlung mit einer Atemmaske. Als mir eine nCPAP-Maske gezeigt wurde, die ich nun jede Nacht tragen sollte, weigerte ich mich mit dem Hinweis, dass ich das meiner jungen Frau nicht zumuten könne! Als Alternative wurde mir die Einnahme von Theophyllin zur Atemstimulation empfohlen. Der gewünschte Behandlungserfolg blieb aus – und es begann meine jetzt immerhin schon 30 Jahre andauernde Entwicklungsarbeit bis zu den heutigen komfortablen intraoalen Schlaftherapiegeräten (IST®-Geräte), also den Unterkieferprotrusionsschienen, die seit Januar 2022 als Kassenleistung anerkannt sind. 

Wie hoch schätzen Sie das Patienten-Potenzial?

Hinz: Wir wissen heute, dass rund 25 Prozent der erwachsenen Bevölkerung unter schlafbezogenen Atmungsstörungen leidet und schnarcht. Mit steigender Tendenz übrigens. Denn mit zunehmendem Alter lässt der Muskeltonus im Allgemeinen nach, sodass eine Zunahme der Schlafapnoe bei 40- bis 60-Jährigen zu beobachten ist. Nach den neuesten Untersuchungen sind allein 6 bis 7 Prozent der Frauen und zirka 14 Prozent der Männer von nächtlichen Atemaussetzern betroffen. Dazu kommen die vielen Millionen sogenannten „harmlosen“ Schnarcher, die für eine Schlafapnoe prädestiniert sind und bei denen eine Schienentherapie nicht nur für die nächtliche Ruhe im Schlafzimmer sorgen kann, sondern auch eine Apnoe-Prävention bedeutet.

Warum ist Schlafmedizin ein zahnärztliches Thema?

Hinz: Schlafbezogene Atmungsstörungen, zu denen auch das weitverbreitete Schnarchen und die Schlafapnoe gehören, wurden bis vor 30 Jahren ausschließlich von Schlafmedizinern mit einer Überdrucktherapie (nCPAP) durch eine Nasenmaske behandelt.

Erst in den 1980er Jahren kam in Deutschland der Neurologe Professor Karlheinz Meier-Ewert gemeinsam mit dem Zahnarzt Doktor Heinrich Schäfer auf die Idee, den eingeengten oberen Atemweg durch Vorverlagerung des Unterkiefers mit einem intraoralen Gerät zu öffnen. Es entstand die „Esmarch-Schiene“, die somit einen rein zahnärztlichen Ursprung hat!

Den oberen Atemweg mit Protrusionsschienen offen halten

Welche Therapien respektive Therapiegeräte können speziell von Zahnärzten angeboten werden?

Hinz: Zur Behandlung stehen eine Reihe von intraoralen Protrusionsschienen zur Verfügung, die durch mechanischen Einfluss den Unterkiefer während des Schlafes nach vorn fixieren, um den oberen Atemweg offen zu halten. Dadurch können die Beschwerden am Tage wie Müdigkeit, Konzentrationsmangel und allgemeiner Leistungsverlust behoben werden.

Die wissenschaftlich anerkannten Protrusionsschienen und IST®-Geräte sind zahntechnische Leistungen, die nur nach Angaben der Zahnmediziner hergestellt werden können. Eine umfangreiche vorausgehende Diagnostik, zu der unter anderem die Bestimmung der notwendigen Unterkiefer-Vorschubfixierung gehört, ist unabdingbare Voraussetzung für die Anfertigung intraoraler Therapiegeräte.  

Gibt es ein bestimmtes Anforderungsprofil für Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) als Gesetzliche Krankenversicherten-Leistung? 

Hinz: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat exakte Anforderungskriterien für die Therapie der obstruktiven Schlafapnoe vorgegeben: Die UPS müssen zahnärztlich/zahntechnisch hergestellt und individuell auf der Basis eines individuellen Abdrucks angefertigt werden. Die zweiteilige UPS mit individueller Adjustierung muss in Millimeterschritten für eine Nachadaption einstellbar und bimaxillär verankert sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit zur individuellen Nachadaption durch die Vertragszahnärzte gegeben sein.

Wie werden die zahnärztlichen Leistungen und die des zahntechnischen Labors abgerechnet?

Hinz: Bis vor kurzem waren intraorale Therapiegeräte Privatleistungen. Seit dem 1. Januar 2022 sind sie Bestandteil im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden nach Bema abgerechnet.

Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.

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Seit 35 Jahren steht die zahnärztliche Schlafmedizin im Fokus der IST®-Spezialisten im Dr. Hinz KFO Labor

 

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