Der Nachweis von Antikörpern gegen Humane Papillomviren des Hochrisiko-Typs HPV 16 könnte in Zukunft dazu beitragen, die Gefahr einer Tumorerkrankung im Mund-Rachen-Raum lange vor ihrem Ausbruch aufzudecken.
Laut einer Presseinformation des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ist dies das Ergebnis einer internationalen Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), der International Agency for Research on Cancer (IARC) und des amerikanischen National Cancer Institute, die im Juni 2013 im Journal of Clinical Oncology (Kreimer AR et al. Evaluation of Human Papillomavirus Antibodies and Risk of Subsequent Head and Neck Cancer. Journal of Clinical Oncology. 2013.dx.doi.org/10.1200/JCO.2012.47.2738) veröffentlicht wurde.
Humane Papillomviren (HPV) stehen laut der Presseinformation nachweislich mit Gebärmutterhalstumoren und anderen Krebsarten des Ano-Genitalbereichs in Verbindung. In den vergangenen Jahren zählen nicht nur Alkohol und Nikotin zu den hohen Risikofaktoren für Karzinome im Mund-Rachen-Raum, in zunehmendem Maße werden diese auch in Zusammenhang mit HPV-Infektionen gestellt. Papillomviren infizieren die Schleimhäute – egal ob Mundhöhle oder Genitalschleimhäute. Die Früherkennung hat daher einen hohen Stellenwert, und wir alle wissen, je früher Schleimhautveränderungen entdeckt werden, desto günstiger ist die Prognose für unseren Patienten.
In der Gynäkologie gibt es daher schon seit geraumer Zeit einen Screening-Test, um einen erhöhten Titer der HPV-Erreger im Körper nachzuweisen. Nun haben auch wir Zahnmediziner mit dem neuen HPV-Test der Firma Möhrle Dental (Neuhausen) die Möglichkeit, einen solchen Test durchzuführen, um den Subtyp HPV 16 zu identifizieren.
Seit den 70er-Jahren setzen gynäkologische Praxen solche Screening-Tests zur Krebsvorsorge ein – mit dem Ergebnis, dass die Zahl der diagnostizierten Neuerkrankungen von ca. 20.000 Fällen auf derzeit etwa 6.500 Fälle reduziert werden konnte. Mit derzeit ca. 18.000 karzinogenen Neuerkrankungen in der Mundhöhle haben wir ein vergleichbares Ausgangsniveau wie die Gynäkologie in den Siebzigern, wobei die Zahl der relevanten Krebsvorstufen mit rund 600.000 Fällen um ein Vielfaches höher liegt. Männer tragen hier interessanterweise ein deutlich höheres Risiko, an Mundhöhlenkarzinomen zu erkranken als Frauen. Mithilfe des neuen Screening-Tests kann sich jetzt auch die Zahnärzteschaft erhoffen, die Neuerkrankungen in der Mundhöhle reduzieren zu können.
Die Durchführung des Tests ist denkbar einfach. Der Zahnarzt benötigt dazu einen Tropfen Blut des Patienten – eventuell während der PZR gewonnen. Mit einer kleinen Pipette wird das Testmaterial entnommen. Die Pipette wird in ein Teströhrchen mit einem speziellen Protein entleert. Nach zehn Minuten bringt man mit einer zweiten Pipette das Untersuchungsmaterial auf einen Teststreifen auf. Innerhalb von fünf Minuten wird das Testergebnis angezeigt. Ein Vorgang, den eine Prophylaxeassistentin parallel mit der PZR durchführen kann. Abschließend wird mit dem Patienten das Testergebnis besprochen.
Ein negatives Testergebnis hat für den Patienten keine weiteren Folgen, er wird zur nächsten normalen zahnärztlichen Kontrolle wieder einbestellt. Die mit Sicherheit etwas sensiblere Frage ist „Was sage ich dem Patienten bei positivem Befund?“.
Hierzu muss man wissen, dass der Screening-Test nur das Risiko abbildet, aber keine Aussage über eine bereits bestehende Erkrankung liefert. Die Schleimhäute von Patienten, die ein erhöhtes Risiko haben zu erkranken, sollten engmaschig untersucht werden, um kleinste Veränderungen festzustellen und in einem solchen Fall auch möglichst früh behandeln zu können. Wir alle sehen regelmäßig Patienten mit Leukoplakien und anderen Hautläsionen und können im Praxisalltag nicht immer das Risiko abschätzen. Wir tun uns somit auch schwer damit, dem Patienten die richtige Therapie zukommen zu lassen.
Bei einem positiv getesteten Patienten lässt sich mit regelmäßigen Kontrollen der Mundschleimhaut die Wahrscheinlichkeit, an einem Karzinom zu erkranken, deutlich reduzieren.
Junge Frauen, die bereits zur Vorsorge von Gebärmutterhalskarzinomen gegen HPV 16 geimpft sind, weisen einen hohen Antikörpertiter auf. In den ersten sechs Jahren nach der Impfung wird der Test vermutlich positiv ausschlagen. Wurden diese Patientinnen bereits vom Gynäkologen getestet, kann auf einen Test in der zahnärztlichen Praxis verzichtet werden. Ich sehe einen solchen HPV-Screening-Test als Bereicherung für die Zahnarztpraxis, da wir Zahnmediziner uns intensiv – nicht nur in der Kariologie und der Parodontologie – mit der Vorsorge beschäftigen.
Weitere Informationen über den HPV-Test unter www.moehrle-dental.de.