Christian Henrici befragt in seinem Podcast „Praxisflüsterer“ den Fachanwalt für Medizinrecht, Prof. Dr. Bernd Halbe, zu den wichtigsten rechtlichen Änderungen für Zahnärzt:innen in diesem Jahr.
Mit Beschluss vom 25. Juli 2022 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Eilantrag eines nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Zahnarztes aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim abgelehnt.
Ab dem 16. März 2022 gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Beschäftige im Gesundheitswesen und in der Pflege. Wer muss jetzt wie in der Praxis aktiv werden?