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Das ändert sich 2020 für Krankenversicherte

Der Jahreswechsel bringt zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen

Der Jahreswechsel bringt zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen.

Das Jahr 2020 bringt wieder zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen. Das reicht von neuen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen – etwa zur Früherkennung von Krebs – über finanzielle Entlastungen für Betriebsrentner bis zur Einführung der Masern-Impfpflicht. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Mehr Service unter Rufnummer 116 117

Die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 bietet künftig einen zusätzlichen Service. Versicherte können ab dem neuen Jahr unter der Nummer auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erreichen und sich Termine beim Arzt oder Psychotherapeuten vermitteln lassen.

Neuerungen zur Früherkennung und zum Zahnersatz

Ebenfalls ausgebaut wird im neuen Jahr das Leistungsangebot der Krankenkassen. Ab 1. Januar 2020 haben alle Frauen ab 20 Jahren einen Anspruch auf neue Leistungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom). Zudem steigen im Herbst nächsten Jahres die Festzuschüsse zum Zahnersatz von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten.

Entlastung für Betriebsrentner und Kinder von Pflegebedürftigen

Betriebsrentner können sich auf finanzielle Entlastungen im neuen Jahr freuen. Zum 1. Januar 2020 wird ein Freibetrag von 159,25 Euro für ihre Renten eingeführt. Erst für Renten über dieser Summe müssen sie künftig Krankenkassen-Beiträge zahlen. Die Umsetzung der Regelung wird wegen aufwändiger Softwareanpassungen in den Berechnungsmodi noch etwas dauern. Voraussichtlich ab Mitte des Jahres können die ersten Betriebsrentner mit der Berücksichtigung des Freibetrags bei ihrer monatlichen Rentenauszahlung rechnen. Für alle gilt, dass ab 1. Januar zu viel gezahlte Beiträge zur Krankenversicherung nachträglich zurückerstattet werden. Entlastungen gibt es ab dem neuen Jahr auch für Kinder von Pflegebedürftigen. Sie werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligt.

Masern-Impfpflicht kommt

Um vor allem Kinder wirksamer gegen Masern zu schützen, gilt ab dem 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Eltern müssen dann vor dem Eintritt ihrer Kinder in die Kita oder Schule nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind. Daneben wird der Impfschutz gegen Grippe ausgebaut. Die Grippeschutzimpfung soll vom nächsten Frühjahr an im Rahmen von Modellprojekten auch in Apotheken möglich sein.
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