vdek Berlin/Brandenburg und KZV Berlin einigen sich
Der vdek Berlin/Brandenburg und die KZV Berlin haben sich auf eine Honoraranpassung für die über 3.700 Berliner Zahnärzte geeinigt. Mit dieser Anpassung, die die Jahre 2019 und 2020 umfasst, haben beide Seiten einen guten Kompromiss erzielt. Damit steht die zahnmedizinische Versorgung der rund 1,7 Millionen Ersatzkassen-Versicherten in Berlin auch weiterhin auf einem soliden Fundament. Michael Domrös, Leiter der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Die Ersatzkassen legen großen Wert darauf, ihren Versicherten eine gute Versorgung anbieten zu können. Die jetzt erzielte Honoraranpassung gewährleistet dies im zahnärztlichen Bereich.“ Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin: „Für die Berliner Vertragszahnärzte bedeutet dieses Ergebnis Planungssicherheit bei der zahnärztlichen Behandlung ihrer Patienten für die Jahre 2018 bis 2020 und es ist eine sehr gute Basis für die zukünftige Vertragspartnerschaft zwischen der KZV Berlin und der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.“
Aktualisierte S2k-Leitlinie „Odontogene Sinusitis maxillaris“ veröffentlicht
Die nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) erstellte S2k-Leitlinie zu den diagnostischen und therapeutischen Vorgehensweisen zur Behandlung einer odontogenen Sinusitis maxillaris ist aktualisiert worden. Federführend durch die DGMKG wurde in Zusammenarbeit mit elf weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen anhand von aktuellen wissenschaftlichen Veröffentlichungen eine Orientierungshilfe für die Behandlung von Patientinnen und Patienten erarbeitet, die sich mit dem Verdacht auf eine entzündliche Erkrankung im Bereich der Kieferhöhle, ausgehend von einer odontogenen Entzündung, in ärztliche oder zahnärztliche Behandlung begeben. Hier die Langversion der Leitlinie und die Angaben zu den Interessenkonflikten
10 Jahre Gutachterqualitätszirkel als Erfolgskonzept
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVWL) und Zahnärztekammer (ZÄK) freuen sich über das Jubiläum der deutschlandweit einmaligen gemeinsamen Gutachterqualitätszirkel. Um die Qualität der Gutachten auf höchstem Standard zu sichern und um den Austausch zwischen den Gutachtern zu ermöglichen, wurden diese vor zehn Jahren etabliert. Unter Leitung eines Qualitätszirkelmoderators aus dem Kreis der Gutachter tauschen sich die teilnehmenden Gutachter kollegial in kleinen Gruppen dabei kontinuierlich über ihre Tätigkeit aus. Im Vordergrund der Treffen stehen Fallbetrachtungen und deren Diskussionen, gelegentlich auch Fortbildungen zu fachlichen wie zu rechtlichen Themen. Ziel ist es dabei, die gutachterliche Tätigkeit zu optimieren. Zusätzlich werden die Qualitätszirkelmoderatoren regelmäßig von KZVWL und ZÄK zu spezifischen Fortbildungen eingeladen. Bei der Berufung zum Gutachter verpflichten sich die Gutachter in Westfalen-Lippe zur Teilnahme an der Fortbildung in Gutachterqualitätszirkeln. Mittlerweile sind zwei parodontologische Qualitätszirkel, 17 prothetische Qualitätszirkel sowie die kieferorthopädischen Gutachter fester Bestandteil dieses Konzepts.
BiBB-Umfrage zur ZFA-Ausbildung gestartet
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat eine Online-Befragung zur Neuordnung des Ausbildungsberufs Zahnmedizinischer Fachangestellte gestartet. Bis zum 4. Oktober 2019 sind ZFA, Auszubildende, Zahnarztpraxisinhaber, Berufsschullehrer für ZFA sowie für die ZFA-Ausbildung zuständige Mitarbeiter in Zahnärztekammern aufgerufen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Dazu erklärt Susanne Haiber, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und Mitglied des Projektbeirates zur Neuordnung des Ausbildungsberufs: „Die Sozialpartner – die BZÄK, der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und ver.di – hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass das Berufsbild Zahnmedizinischer Fachangestellter neu geordnet wird. Im Moment läuft dafür ein BIBB-Entwicklungsprojekt. Ziel ist es, veränderte Qualifikationen des Berufsbildes mit den Inhalten der geltenden Verordnung zu vergleichen und daraus die künftigen Anforderungen abzuleiten. Die jetzt gestartete Online-Befragung ist dafür ein wichtiges Element. Deshalb rufen wir dazu auf, dass sich möglichst viele ZFA und Auszubildende in diesem Beruf an der Umfrage beteiligen. Nur so können wir eine breite Datenbasis schaffen, auf deren Grundlage wir den Beruf ZFA attraktiv und zukunftsfähig gestalten.“ Weitere Infos zum Projekt.
Zahl der Woche 21,4
Milliarden Euro betrug 2015 die Bruttowertschöpfung im zahnärztlichen System. Das sind knapp 6,7 Prozent der Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirtschaft insgesamt.
Quelle: BZÄK, Statistisches Jahrbuch 2017 | 2018
Reform der Notfallversorgung sinnvoll, Bewährtes nicht zerstören
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zur aktuellen Diskussion über die Notfallversorgung.
Gassen: „Die Zielsetzung des Diskussionsentwurfs ist zunächst positiv zu bewerten. Es ist sinnvoll, die Notfallversorgung zu reformieren. Es dürfen dabei aber nicht gewachsene Strukturen zerstört werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bauen mit großen Anstrengungen die derzeitige Bereitschaftsdienstnummer 116117 zu einer umfassenden Nummer aus, unter der spätestens ab Beginn des nächsten Jahres sowohl Terminvermittlungen als auch Ersteinschätzungsverfahren stattfinden können – alles mit dem Ziel, die Notaufnahmen in den Krankenhäusern zu entlasten. Bereits heute betreiben die KVen an Krankenhäusern über 600 Bereitschaftsdienst- oder Portalpraxen. Diese Strukturen gilt es sinnvoll zu integrieren. Ein dritter neuer Sektor wäre dafür der falsche Ansatz. Vielmehr gilt es, vorhandene und bewährte Strukturen zu bündeln. Eins ist natürlich auch klar: Neue Ärzte gibt es dadurch nicht. Es gilt, die vorhandenen knappen Ressourcen zu bündeln.“
Kabinett beschließt Entwurf des Masernschutzgesetzes
Kinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Daher ist für sie künftig beim Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie Kindertagesstätte oder Schule, eine vollständige Masern-Schutzimpfung nachzuweisen. Auch Personen, die dort arbeiten, sollen gegen die gefährliche Infektionskrankheit geimpft sein. Diese Regelungen sind unter anderem im „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“ enthalten. Der Entwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren. Denn Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen. Deshalb führen wir einen verpflichtenden Impfschutz gegen Masern in der Kita, Schule und bei der Kindertagespflege ein. Auch wer dort arbeitet, muss sich impfen lassen. Und wir ermöglichen es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, wieder mehr freiwillige Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. So wollen wir auch weitere Infektionskrankheiten bekämpfen – wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten.“
Beschlüsse des Vorstands des ZBV Oberbayern
Der Vorstand des ZBV Oberbayern hält es für dringend geboten, dass der Verordnungsgeber den „historischen“, seit 1988 identischen GOZ-Punktwert von 5,62421 Cent auf 14 Cent anhebt und ferner jährlich den GOZ-Punktwert um die Entwicklung der Dienstleistungspreise (in Prozent) anpasst. Solange der „historische“, seit 1988 identische GOZ-Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent seitens des Verordnungsgebers nicht auf 14 Cent angehoben wird, sind zur Beurteilung der Angemessenheit jeglicher Gebührenbemessung weder Steigerungsfaktor noch „Tiefe“ der Begründung nach Paragraf 5 Absatz 2 GOZ geeignet. Eine sachgerechte Beurteilung der Angemessenheit jeglicher Gebührenbemessung durch Körperschaften und Gutachter kann aktuell (aufgrund der Verwerfungen durch Nicht-Anpassung des GOZ-Punktwerts seit mehr als 31 Jahren) sachgerecht nur durch Beurteilung der wirtschaftlichen, materiellen Angemessenheit des Euro-Betrags der jeweiligen Leistung erfolgen.