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Kurzmeldungen April 2020

KBV ordert eine Million Schutzmasken für Arztpraxen

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat in Berlin eine Lieferung von 300.000 Schutzmasken gegen das neuartige Coronavirus für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte entgegengenommen. Das ist die erste Charge von insgesamt einer Million FFP2-Masken, die die KBV in China bestellt hat.

„Das ist eine extrem herausfordernde Aufgabe auf einem weltweit hart umkämpften Markt“, sagte Hofmeister. Die weiteren Teile der Lieferung sollen morgen und in der nächsten Woche ankommen. „Wir werden die Masken so schnell wie möglich an die KVen verteilen“, kündigte Hofmeister bei der Übergabe an. „Diese Materialien werden dringend benötigt, damit die Praxen ihren Job machen können und die ambulante Versorgung in Deutschland problemlos weiterlaufen kann“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Die FFP2-Masken wurden aus Shanghai eingeflogen. Die Verteilung der Schutzmasken erfolgt problemlos über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach streng medizinischer Versorgungsnotwendigkeit.

GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID 19 stellt die Zahnarztpraxen vor immense Anforderungen, auch bei der Beschaffung von Schutzmaterial. Die Bundeszahnärztekammer hat erfolgreich Gespräche mit dem PKV-Verband geführt, um die damit einhergehenden Mehrkosten für die Praxen aufzufangen. In ihrem gemeinsamen Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen haben PKV und BZÄK mit Vertretern der Beihilfe eine schnelle und unbürokratische Hilfe vereinbart. Eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung wurde verhandelt. Die Pauschale wird damit bei jeder Behandlung fällig, um die coronabedingten Mehraufwände der Zahnärzte auszugleichen. Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen: Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach Paragraf 5 Absatz 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

20,6

Prozent beträgt der gesamt Frauenanteil in den Vorständen der Landeszahnärztekammern, ein Plus von 5,4 gegenüber 2018.
Quelle: BZÄK/Bundestag

Charité startet Corona-App

Das Corona-Virus breitet sich auch in Berlin weiter aus. Immer mehr Menschen benötigen Untersuchungen und der Bedarf an SARS-CoV-2-Testungen steigt. Um die Abläufe in der eigenen Charité-Untersuchungsstelle weiter zu verbessern, startet die Charité – Universitätsmedizin Berlin die CovApp. Um auch in derart dynamischen Zeiten die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, hat die Charité in Kooperation mit der gemeinnützigen Potsdamer Organisation Data4Life die CovApp entwickelt. Mit der CovApp und dem dahinterstehenden Fragebogen bekommen Berlinerinnen und Berliner bereits zu Hause eine Entscheidungshilfe, ob sie die Untersuchungsstelle aufsuchen sollten und ob ein COVID-19-Test sinnvoll ist. Die Antworten aus dem Fragebogen können mittels QR-Code effizient an die Charité übermittelt werden. Dieser ist anonym und wird direkt auf dem Endgerät der Nutzer bearbeitet und gespeichert. Darüber hinaus gibt die CovApp Informationen, wie sich das eigene Infektionsrisiko reduzieren lässt. Die CovApp ist eine browserbasierte App und für jeden über covapp.charite.de zu erreichen.

apoBank plant Vertreterversammlung neu

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) verschiebt ihre für den 29. April 2020 geplante Vertreterversammlung. Das hat die Bank zum Schutz der Gesundheit aller Teilnehmenden und angesichts der aktuellen behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Die Verschiebung der Vertreterversammlung bedeutet auch, dass zunächst kein Beschluss über die Gewinnverwendung herbeigeführt werden kann. Die apoBank wird ihre Mitglieder rechtzeitig über die weitere Planung informieren.

Große Dentalgruppen übernehmen zahnärztlichen Notdienst

Sechs große Zahnarztgruppen in Deutschland (Acura, AllDent, DentaDox, European Dental Group, KonfiDents, zahneins) unterstützen – laut einer Mitteilung – mit ihren Praxisnetzwerken die Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung gerade in der aktuellen Notlage. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) arbeiten mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) an einem Maßnahmenpaket, mit dem auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland gewährleistet werden soll. Der Schutz von Patienten und Praxismitarbeitern
hat dabei höchste Priorität. Zur Sicherstellung der Versorgung akuter zahnärztlicher Notfallbehandlungen stellen die führenden Dentalgruppen dazu aktiv ihr Praxisnetzwerk zur Verfügung. Dadurch kann in über 30 Landkreisen die Aufrechterhaltung eines zahnärztlichen Notdienstes angeboten werden, um gegebenenfalls die angespannte Versorgungssituation zu entlasten.