Patientenrechte und Schweigepflicht
Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte müssen die ärztliche Schweigepflicht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patienten bewahrt werden. Das hat der Deutsche Ärztetag in Münster deutlich gemacht. Der Ärztetag fordert in einem Beschluss auf Initiative der Freien Ärzteschaft (FÄ), dass Patienten bereits bei Einführung der e-Akte die Möglichkeit haben müssen, ihre Daten selektiv zu speichern, freizugeben oder zu sperren. Damit haben sich die Ärzte klar gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn positioniert. „Der aktuellen Planung zufolge soll zunächst das ‚Alles-oder-Nichts-Prinzip‘ gelten", erläuterte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder in ihrem Redebeitrag. „Patienten können demnach nicht entscheiden, wem sie welche Daten zugänglich machen. Damit könnte beispielsweise auch ein Physiotherapeut auf den HIV-Test seines Patienten zugreifen.“
Montgomery zum Ehrenpräsidenten ernannt
Der bisherige Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, ist von den Abgeordneten des 122. Deutschen Ärztetages per Akklamation zum Ehrenpräsidenten der BÄK und des Deutschen Ärztetages ernannt worden. Der 67-jährige Radiologe aus Hamburg hatte nach acht Jahren an der Spitze der Bundesärztekammer nicht mehr für dieses Amt kandidiert. Als Präsident der europäischen Ärztevereinigung (Comité Permanent des Médecins Euro) sowie als Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes wird er sich auf die internationale Gesundheitspolitik konzentrieren.
VFB Bayern fordert Europäische Charta der Freien Berufe
Der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die pro-europäischen Parteien die stärkste Kraft im künftigen EU-Parlament darstellen und der befürchtete starke Zuwachs populistischer und EU-skeptischer Parteien auch aufgrund der gestiegenen Wahlbeteiligung ausgeblieben ist. Der VFB fordert nun alle 96 deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament auf, sich für eine Legaldefinition der Freien Berufe einzusetzen. Bis heute fehlt auf europäischer Ebene ein gemeinsames Verständnis von Freiberuflichkeit sowie ein einheitlicher Politikansatz gegenüber Freien Berufen. „Europa muss künftig den Bedürfnissen der Freien Berufe besser gerecht werden und deren Mehrwert für die europäische Gesellschaft erkennen, anerkennen und sicherstellen, dass die Freien Berufe nicht ausschließlich auf Grundlage rein marktwirtschaftlicher Kriterien beurteilt werden“, sagt Michael Schwarz, Präsident des Verbands Freier Berufe in Bayern (VFB).
Apothekenautomat wettbewerbswidrig
Die DocMorris Versandapotheke betrieb 2017 im Neckar-Odenwald Kreis eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe, einen „Apothekenautomaten“. Das Landgericht Mosbach hatte sowohl DocMorris als auch der Mieterin der Räumlichkeiten den Betrieb des Apothekenautomaten untersagt. Der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat die Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Mosbach nunmehr zurückgewiesen und die Untersagung des Betriebs eines Apothekenautomaten bestätigt. Die von den Berufungen vertretene Ansicht, es handele sich bei der Verbringung der Arzneimittel von einer niederländischen Apotheke zum Lager im Neckar-Odenwald Kreis um einen erlaubten „antizipierten“ Versandhandel, hat der Senat zurückgewiesen. Der Senat führt aus, dass es keinen „Versand an den Endverbraucher von einer Apotheke“ darstellt, wenn die Arzneimittel zunächst ohne konkrete Bestellung gelagert und dann auf Kundenwunsch abgegeben werden. Ein Versandhandel setzt eine Bestellung des Endverbrauchers zeitlich vor der Bereitstellung, Verpackung und Absendung des Arzneimittels voraus. Ebenso hat der Senat die Verurteilung zur Unterlassung des Verstoßes gegen Prüf- und Dokumentationspflichten bei der Bearbeitung von Rezepten und der Abgabe der Arzneimittel an Endverbraucher bestätigt.
Zahl der Woche 7,6
Millionen Menschen sind derzeit in der Gesundheitswirtschaft beschäftigt.
Quelle: Bundestag