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Kurzmeldungen 2. bis 8. Juli

Neuer Rechtsrahmen für Vertragszahnärzte und Krankenkassen

Rechtsgrundlage: Bundesmantelvertrag-Zahnärzte tritt in Kraft

Für Vertragszahnärzte gelten ab jetzt einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) in einem neu gefassten Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) geeinigt. Die Regelungen sind zum 1. Juli in Kraft getreten. Der neue BMV-Z ersetzt die bisher für die Bereiche der Primär- und Ersatzkassen unterschiedlich geregelten Bundesmantelverträge. Für die Vertragszahnärzteschaft bedeutet die Neufassung insbesondere gleiche Rechte und Pflichten bei der Behandlung von Patienten – unabhängig davon, ob diese bei einer Primär- oder Ersatzkasse versichert sind.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Mit diesem grundlegend neu strukturierten Vertragswerk haben wir gemeinsam mit den Krankenkassen verschiedene Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung nachvollzogen. Der BMV-Z bildet damit wieder die aktuellen rechtlichen Erfordernisse ab. Solche Vereinbarungen sind für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von ganz entscheidender Bedeutung.“ Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband: „Der nun klarer strukturierte Bundesmantelvertrag-Zahnärzte soll die Zusammenarbeit für Zahnarztpraxen, Kassen und Versicherte erleichtern. Wir erwarten keine größeren Umstellungsschwierigkeiten. Es gilt auch zukünftig, den BMV-Z auf aktuellem Stand zu halten, um die Anforderungen im Arbeitsalltag aller Beteiligten reibungslos zu gestalten.“

Neben inhaltlichen Änderungen hat der Bundesmantelvertrag auch eine neue Struktur, die sowohl Vertragszahnärzten als auch der interessierten Öffentlichkeit einen leichteren Zugang zu Regelungsinhalten erlaubt. Mit themenbezogenen Abschnitten und dem separaten Anlagenteil ist damit ein umfassendes und transparentes Regelwerk entstanden, das im Zusammenspiel mit Regelungen des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), der Zulassungsverordnung für Zahnärzte und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das gesamte Spektrum der vertragszahnärztlichen Versorgung auf Bundesebene abdeckt. Insbesondere die Anlagen enthalten in sich geschlossene vertragliche Vereinbarungen zu unterschiedlichen Regelungsgegenständen. Dazu zählen etwa die elektronische Abrechnung zahnärztlicher Leistungen oder das Gutachterwesen. Darüber hinaus wurden Formulare, die in der vertragszahnärztlichen Versorgung verwendet werden, einschließlich dazugehöriger Erläuterungen, in einer eigenen Anlage zusammengefasst.

apoBank erhält Zertifikat zum „audit berufundfamilie“

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat zum vierten Mal das Zertifikat zum „audit berufundfamilie“ erhalten. Personalleiter Dr. Joachim Goldbeck und Projektleiterin Christina Redeker freuten sich über die Verleihung des Zertifikats. Mit diesem Qualitätssiegel würdigt das Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH die nachhaltige Verankerung einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik. Rund 2.600 Mitarbeiter der apoBank können die vielfältigen Angebote nutzen, die auf die Vereinbarung von beruflichen und familiären Verpflichtungen abzielen. Die Unterstützung und Beratung bei der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen zählt ebenso dazu wie die individuellen Möglichkeiten für flexibles und mobiles Arbeiten sowie ein exzellentes Gesundheitsmanagement. In den kommenden Jahren will die Bank das „Diversity Management“, die Wertschätzung der Vielfalt der Mitarbeiter, noch tiefer in der Unternehmenskultur verankern.

Brandenburg will Beamte bei GKV unterstützen

Brandenburgs rot-rote Koalition im Landtag möchte künftig Beamte auch in der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen. Sie legte dafür einen entsprechenden Antrag Zur Parlamentssitzung vor. Die Landesregierung solle dazu zum Januar 2019 einen Gesetzentwurf vorlegen. Damit solle ab 2020 die Möglichkeit geschaffen werden, Landesbeamten mittels einer pauschalen Beihilfe als Arbeitgeberanteil die Hälfte der Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zu ersetzen. Bislang gibt es eine solche pauschale Beihilfe für Beamte nur für die private Krankenversicherung. Die Fraktionen von SPD und Linke sehen diesen Schritt auch als einen ersten Schritt zu Bürgerversicherung. Die CDU plädierte sogar, diese Maßnahmen früher einzuführen. Der Hamburger Senat hat die pauschale Beihilfe bereits verabschiedet. Hamburg ist damit das erste Bundesland, in dem diese Regelung am 1. August 2018 in Kraft tritt.

VDZI unterstützt Beschlüsse der KZBV zu MVZ

Der Trend zu einer Vergewerblichung des medizinischen Heilberufes in der Zahnersatzversorgung müsse umgekehrt werden, so positioniert sich der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) deutlich. „Wer wohnortnahe Versorgungsstrukturen will, muss den Marktzutritt renditeorientierter Fremdkapitalgeber verhindern. Der VDZI teilt die Einschätzung der KZBV, dass mit Mono MVZ kein versorgungspolitischer Nutzen verbunden ist. Vielmehr entsteht ein erheblicher Schaden für die flächendeckende Versorgungsstruktur vor Ort, die die Einzelpraxen einerseits, und die zahntechnischen Meisterbetriebe andererseits sicherstellen“, so VDZI-Präsident Dominik Kruchen. Es bedarf es endlich einer klaren ordnungspolitischen Grenzziehung beim zahnarzteigenen Praxislabor, die dem Rechtsrahmen des freien zahnärztlichen Heilberufes gerecht wird.

BdZM mit neuem Vorstand und neuem Logo

Mit der Bundesfachschaftstagung der Zahnmedizinstudierenden in Münster wurden auf der Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand für den Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden gewählt. Die Mitgliederversammlung wählte Lotta Westphal als 1. Vorsitzende (Witten), Felix Madjlessi als 2. Vorsitzenden (Düsseldorf), Fynn Hinrichs zum Generalsekretär (Münster) Lisa-Marie Northoff zum Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit (Münster)

Alexandra Wölfle zum Vorstand für Kommunikation (Hamburg) und Maximilian Voss zum Immediate past president (Witten). Außerdem beschloss die Mitgliederversammlung ein neues Logo sowie die Namensänderung des BdZM: Von „Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland e.V.“ wechselt der Name zu „Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland e.V.“. Neben dem neuen Namen erscheint der BdZM nach 28 Jahren mit einem neuen Logo.