Daniela Ludwig ist neue Drogenbeauftragte
Das Kabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zugestimmt und Daniela Ludwig (CSU) als neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung berufen. Damit wird die CSU-Verkehrsexpertin wird Nachfolgerin von Marlene Mortler, die ins Europaparlamentgewechselt ist.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Ich kenne und schätze Daniela Ludwig seit unserem gemeinsamen Start im Bundestag und ich weiß, dass sie als neue Drogenbeauftragte frischen Wind in das Amt bringen wird. Daniela Ludwig befürwortet ebenso wie ich den offenen Dialog und die fundierte Debatte. Sie wird ihre langjährige Erfahrung als Bundespolitikerin wie auch in der Kommunalpolitik einbringen. Das ist wichtig, weil das Amt der Drogenbeauftragten eine Querschnittsaufgabe über viele Fachgebiete ist. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.“
Die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig zu ihrem neuen Amt: „Ich freue mich, dieses wichtige Amt übernehmen zu dürfen. Gerade weil Sucht so viele Menschen in diesem Land betrifft, ist es gut und richtig, unvoreingenommen auf das Thema zu schauen. So kann ich neue Akzente setzen, was von allen Akteuren als Chance gesehen werden kann. Wichtig ist ein offener Austausch mit allen Playern aus dem Drogen-und Suchtbereich. Dazu gehören auch kontroverse Debatten, die niemand scheuen sollte, wenn sie am Ende des Tages dazu dienen, das Thema positiv voranzubringen.“
Die 44-jährige Juristin Daniela Ludwig ist seit 2002 Mitglied im Deutschen Bundestag und verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Zu den Arbeitsschwerpunkten der Drogenbeauftragten gehören die Förderung und Unterstützung von Initiativen und Aktivitäten der Sucht- und Drogenprävention. Zudem zählt es zu ihren Aufgaben, neue Wege und Schwerpunkte in der Sucht- und Drogenpolitik zu entwickeln, um gesundheitliche, soziale und psychische Probleme zu vermeiden oder abzumildern. Sie vertritt die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung auf internationaler Ebene und in der Öffentlichkeit.
Wegeweiser für Kindergesundheit veröffentlicht
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen weiter stärken. Der „Wegeweiser zum gemeinsamen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ wurde mit Vertretern des Gesundheitswesens, der Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwissenschaften sowie der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe entwickelt. Er soll zu einer stärkeren Zusammenarbeit und Vernetzung der beteiligten Akteure beitragen. Die Eckpunkte geben allen Beteiligten eine grundlegende Orientierung und verbessern die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Vorgesehen ist beispielsweise, dass Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche Bestandteil kommunaler Gesamtkonzepte werden, da hiermit die Lebensbedingungen und die Bedarfe der Heranwachsenden besser berücksichtigt werden können. Kinder und Jugendliche sollen an der Planung, Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen angemessen beteiligt werden. Ziel ist, Ihnen eine möglichst große Gesundheitskompetenz zu vermitteln.
DSK positioniert sich zur Verantwortlichkeit in der TI
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) äußerte sich zur Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortung in der Telematikinfrastruktur. Hier bestand seit längerer Zeit Unklarheit, ob die Konnektoren, die als Schnitt- und Verbindungsstelle zwischen den Praxissystemen in Arztpraxen und der TI fungieren, unter die Verantwortung der Praxisbetreiber oder der Gematik fallen. Da es die gesetzliche Aufgabe der Gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten, und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der Gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die DSK dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen.
Bundesrat gegen TI-Honorarkürzung
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich gegen höhere Strafen für Vertragsärzte ausgesprochen, die ab März 2020 nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Im derzeitigen Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) ist ab da eine Kürzung der Honorare um 2,5 Prozent vorgesehen. Seine Begründung: „Die in Paragraf 291 Absatz 2b SGB V normierte Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung ab dem 1. März 2020 um 2,5 Prozent für nicht an die TI angeschlossene Ärztinnen und Ärzte ist nicht zielführend. Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen an die TI liegen sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Hiervon sind insbesondere niedergelassene Ärzte in ländlichen, vom Breitbandausbau noch nicht vollständig erfassten Regionen betroffen. Es ist ein positives Signal in Richtung der Ärzteschaft und der niederlassungswilligen Jungärzte, zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und dann über Sanktionsmechanismen nachzudenken.“
Prof. Ihsane Ben Yahya designierte FDI-Präsidentin
Professor Ihsane Ben Yahya aus Marokko wurde auf der FDI-Generalversammlung während des ADA-FDI-Weltzahnmedizinkongresses in San Francisco zur designierten FDI-Präsidentin gewählt. Sie setzte sich gegen den deutschen Kandidaten Dr. Peter Engel durch. Bis 2021 ist Dr. Gerhard Seeberger (Italien) Präsident der Weltzahnärzteorganisation FDI. Ben Yahya wird dann 2021 die Präsidentschaft der FDI übernehmen. Sie ist seit 2013 Mitglied des FDI-Rats. Ben Yahya ist Präsidentin und Gründungsmitglied der Marokkanischen Zahnärztevereinigung (Association Marocaine de Prévention Bucco Dentaire – AMPBD). Unter ihrer Führung ist die AMPBD führend in der Förderung von Präventionsstrategien und im Anbieten von Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Mundgesundheit im Land.
Selbstbestimmung für Beatmungspatienten erhalten
Vor der Anhörung des Referentenentwurfs eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes fordert die Bundesärztekammer (BÄK) Ausnahmeregelungen für eine Versorgung von erwachsenen Beatmungspatienten in ihrem heimischen Umfeld. Die BÄK befürwortet zwar grundsätzlich, dass die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege regelhaft in Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten erbracht werden sollen. Allerdings sollten aus ihrer Sicht Ausnahmen für ausgewählte Patientengruppen möglich sein. Dies würde ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen. „Im Hinblick auf die Lebensqualität und -perspektive sollten sowohl die geeignete Wohnform als auch die nötige Versorgungsform gemeinsam mit den Patienten sorgsam und verantwortungsvoll ermittelt werden, auch vor dem Hintergrund von Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dies darf nicht auf bestimmte Altersgruppen beschränkt werden“, betont die BÄK. Der Entwurf sieht vor, dass erwachsene Beatmungspatienten in der Regel stationär oder in Intensivpflege-WGs versorgt werden sollen. Dadurch sollen „Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten“ beseitigt werden.