Eine Woche nach dem wissenschaftlichen Teil der Deutschen Zahnärztetages in Frankfurt am Main fand vergangene Woche die politische Fortsetzung statt. Zum einen mit der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, zum anderen mit der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer. Die Fülle und Verschiedenartigkeit letzterer zeigte deutlich, an wie vielen Fronten zur gleichen Zeit gearbeitet wird, wie dramatisch der Wandel einer ganzen Branche, mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten im Mittelpunkt, die BZÄK auf Trab hält.
Da fällt es innen wie außen zunehmend schwerer, eindeutig zu priorisieren, da irgendwie alles wichtig zu sein scheint. So thematisierte die Bundesversammlung GOZ, ZApprO, Investoren-MVZ, Fachkräftemangel, Berufsethik, Bürokratieabbau (!), Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Förderung des zahnärztlichen Nachwuchses, Digitalisierung und Datenschutz. Kaum ein Bereich zeitgemäßer Berufsausübung, der nicht auf der Agenda stand, passend zur Zielformulierung „Wandel in der Zahnmedizin aktiv gestalten“.
Mit der GOZ und der ZApprO fanden sich gleich zwei gewichtige Themen ganz oben auf der Liste, denen gefühlt seit Menschengedenken trotz redlicher Bemühungen keine rechte Weiterentwicklung bescheinigt werden kann. Punktwert: seit 1988 keine Anpassung, und damit Nichtberücksichtigung der Entwicklung praxisspezifischer Kostenstrukturen. ZApprO: bislang ein eher „kleineres“ Update, ohne entscheidender Elemente für eine zukunftsfähige zahnmedizinische Ausbildung. Zu Recht also steht beides immer wieder auf dem Programm.
Auch der sich verschärfende Fachkräftemangel war einen Antrag wert. Immerhin wurde nicht nur mehr Einsatz für das entsprechende Personalmarketing gefordert, sondern auch eine adäquate Bezahlung und attraktive Aufstiegsmöglichkeiten.
Ein Antrag zum Abbau von Bürokratie dürfte ein frommer Wunsch bleiben, denn schon das Ziel, den bürokratischen Aufwand in den Praxen nicht weiter steigen zu lassen, ist eher unrealistisch. Wo genau also Bürokratie abgebaut werden könnte – trotz oder wegen steigender technischer Möglichkeiten – bleibt fraglich. Ausgerechnet bei den Dokumentationspflichten wird es wohl kaum Reduktionspotenzial geben.
Mehrere Anträge widmeten sich dem Umgang mit Fremdinvestoren. So wird etwa gefordert, Eigentümerstrukturen künftig in der gesamten Außendarstellung einer Praxis publik zu machen. Das könnte auf eine Wiederbelebung des alten Streitthemas Praxisschildgröße hinauslaufen – diesmal allerdings mit umgekehrten Vorzeichen. Wurde in den 90er-Jahren viel gestritten, um die Größe des Schilds auf ein einheitliches Maß zu limitieren, wird es wohl demnächst darum gehen, möglichst groß auf dem Schild dokumentieren zu müssen, wem die Praxis in Wahrheit gehört. Angesichts oftmals sehr verschachtelter Eigentumsverhältnisse bei den Investoren müsste so manches Praxisschild vergrößert werden. Nur, was genau hat das mit Patientenautonomie zu tun? Dann müsste man wohl eher die Anbieter von Bewertungsportalen verpflichten, das jeweilige Praxisprofil um die geforderten Angaben zu ergänzen …