Deutschland befindet sich mitten in wirtschaftlich turbulenten Zeiten mit gleich mehreren Unsicherheitsfaktoren: Kaum kalkulierbare Energiekosten, eine hohe Inflationsrate, steigende Refinanzierungskosten etc. belasten nicht nur massiv den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern machen auch vor dem Gesundheitsbereich nicht Halt.
Betroffen von finanziellen Unsicherheiten und wachsenden Belastungen sind hier besonders die Zahnarztpraxen. Hinzu kommen gesundheitspolitische Entscheidungen, die in der Konsequenz zahlreiche Praxen vor Herausforderungen stellen. Aktuelles Beispiel: die Parodontitis-(PAR-)Richtlinie, die, erst 2021 als vorbildliche Strategie zum Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis eingeführt, knapp ein Jahr später im Sommer 2022 als Folge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wieder „kassiert“ wurde.
Klartext
Unter dem Motto „Klartext“ sind BFS health finance
als Factoring- und Abrechnungsspezialist und die
dzw – Die ZahnarztWoche eine Medienpartnerschaft eingegangen. Ziel der Kooperation ist es, angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen 2023 Strategien und Lösungen zu entwickeln, die Zahnarztpraxen helfen sollen, auch in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld erfolgreich zu sein. Mehr unter meinebfs.de/klartext
Analogleistungen beschlossen: Und nun?
Der damit verbundene Budgetdeckel auf der PAR-Strecke stellt viele Praxen abrechnungstechnisch vor große Herausforderungen, sagte Martin Nokaj, Geschäftsführer bei BFS health finance (nachzulesen hier). „Wir werden als BFS alles daran setzen, hier mit unserer geballten Abrechnungskompetenz Klarheit und Sicherheit zu schaffen.“ Die dzw hat ihn beim Wort genommen und im Rahmen der Medienpartnerschaft bei der Kampagne "Klartext" in der BFS-Loge im Signal Iduna Park in Dortmund mit Janine Schubert, Director Erstattungsservice Zahnärzte/MKG bei BFS health finance, Klartext gesprochen (hier geht's zu Videointerview)
Als gelernte Prophylaxeassistentin und studierte Betriebswirtin kennt Janine Schubert die Zahnarztpraxis aus behandelnder wie aus wirtschaftlicher Perspektive. Seit 20 Jahren ist sie im Bereich Abrechnung und Gebührenrecht aktiv. In ihrer Funktion bei BFS health finance berät sie gemeinsam mit ihren 50 Mitarbeiterinnen Zahnärztinnen und Zahnärzte in ganz Deutschland bei allen Fragen rund um die externe Abrechnung und den Erstattungsservice. Wir wollten von ihr wissen, was hinter den im Dezember 2022 beschlossenen Analogleistungen steckt, wo Fallstricke in der Abrechnung drohen und wie mit diesen abrechnungstechnischen Herausforderungen umzugehen ist.
Janine, welche Veränderungen zeichnen sich aus Deiner Sicht schon jetzt für das laufende Abrechnungsjahr ab?
Janine Schubert: Wir haben 2021 eine gravierende Veränderung in der PAR-Behandlungsstrecke erlebt. Damals stellte die zunächst noch fehlende Softwareunterstützung seitens der Praxisverwaltungssysteme die Praxen vor Herausforderungen. Andererseits ergaben sich aber auch viele Detailfragen zur eigentlich wirklich guten Bewertung der einzelnen PAR-Leistungen.
Das hat sich leider im vergangenen Sommer wieder komplett gewandelt. Wir haben jetzt die Situation, dass wir eine Budgetierung für den Bereich PAR-Behandlung haben. Gleichzeitig haben wir im Hinblick auf die Privatliquiditation von PAR-Leistungen aber auch eine Einordnung durch die Bundeszahnärztekammer und das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen vorliegen. Viele Praxen fragen sich nun, wie sie mit den beschlossenen Analogleistungen umgehen sollen.
Vier Wege aus der Budgetierung – Teil 1 PAR & UPT
Es ist DAS Thema in Deutschlands Zahnarztpraxen: Die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz enthaltene strikte Budgetierung für 2023 und 2024!
Dazu gibt es viele Fragen: Wie kannst du jetzt Schadensbegrenzung betreiben? Welche Weichen sollten in der Praxis gestellt werden, um weiterhin erfolgreich behandeln zu können? Antworten geben die kostenlosen BFS-Online-Seminare. Näheres zu Inhalten und Anmeldung gibt es unter meinebfs.de/veranstaltungen/
Im Dezember 2022 hat das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen für Aufsehen gesorgt, weil man sich auf Analogie-Abrechnungspositionen geeinigt hat. Ist das nicht die Antwort auf die skizzierten Fragen? Oder ergeben sich daraus aus Deiner Sicht sogar neue Fragen?
Janine Schubert: Schön wäre es, wenn die Beschlüsse die Lösung aller Probleme wären. Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen besteht aus Vertretern der Beihilfen, der privaten Krankenversicherungen und der Bundeszahnärztekammer. Im vergangenen Jahr gab es eine gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie, also der PAR-Leitlinie, auf Basis der Privatliquidationen. Die Bundeszahnärztekammer hat entsprechende Analogleistungen vorgeschlagen und eine Idee entwickelt, wie die Abrechnung in die Privatliquidation zu übertragen ist.
Das Beratungsforum wiederum hat dann mit den Beschlüssen Nummer 54 bis 59 verschiedene Analogleistungen – und das ist für die Praxen ein entscheidender Punkt – mit fest definierten Leistungstexten vorgegeben, die für die Abrechnung wichtig sind.
Wo genau liegt denn dann die Herausforderung für die Abrechnung in der Praxis?
Janine Schubert: In der Praxis muss ich mich jetzt mit diesen fest definierten Leistungstexten und den vorgeschlagenen Analogpositionen auseinandersetzen. Es kann aber zum Beispiel sein, dass ich vor den Beschlüssen eine andere Analogieleistung zur Abrechnung herangezogen habe, die höher bewertet war. Ich muss also entscheiden, ob ich die vorgeschlagene Analogleistung nutze, um so vielleicht das Problem in der Kostenerstattung zu umgehen.
Kann es sein, dass ausgerechnet die vorgeschriebenen Analogleistungen, die nun herangezogen werden sollten, am Ende gar nicht ausreichen, um PAR-Leistungen wirtschaftlich erbringen zu können?
Janine Schubert: Aufgabe des Beratungsforums ist es, den Praxen einen Rahmen oder einen Leitfaden für die Abrechnung von Leistungen in Analogie an die Hand zu geben. Damit soll für die Praxen die Sicherheit geschaffen werden, dass diese Leistungen von den Kostenerstattern und den Beihilfen auch erstattet werden. Wir alle wissen, dass wir Probleme mit den Kostenerstattern bekommen können, wenn wir eine Analogie heranziehen und auf dieser Basis abrechnen.
Dieses Problem kann umgangen werden, wenn bei der Abrechnung auf die vorgeschlagenen Analogien und deren entsprechende Ziffern zurückgegriffen wird, die das Beratungsforum bestätigt hat. Und ja, es gibt selbstverständlich auch eine wirtschaftliche Komponente. Wir haben Paragraf 5 in der Gebührenordnung für Zahnärzte, das heißt, wir könnten die Leistung steigern. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass eine gesteigerte Analogleistung fast immer Probleme mit der Kostenerstattung nach sich zieht. Ob das bei den durch das Beratungsforum bestätigten Gebührenziffern auch so sein wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen. Bislang rechnen erst wenige Praxen im Rückgriff auf die vorgeschlagenen Analogleistungen ab.
Das ist dann doch der Punkt, an dem Du als Abrechnungsspezialistin und Teil eines großen Abrechnungsteams bei BFS health finance ins Spiel kommst. Welche konkreten Hilfestellungen bietest Du mit Deinem Team den Praxen an?
Janine Schubert: Wir haben ein großes Team, das die Praxen regelmäßig kontaktieren können, und wir haben selbstverständlich auch die Beschlüsse des Beratungsforums auf unserer Website veröffentlicht. Außerdem werden wir auch weiterhin regelmäßig Online-Seminare als interaktive Formate zu diesem Thema anbieten. Dort gehen wir in den direkten Dialog mit den Praxen und stehen im Chat Rede und Antwort.
Im nächsten Interview mit Janine Schubert geht es um die Frage, wie Praxen mit der Budgetierung umgehen sollten.
Alle Teile der dzw-Serie „Klartext“ finden Sie hier:
Teil 1: „Klartext – der Zukunft einen Schritt voraus“ – Teil 1
Teil 2: „Klartext – der Zukunft einen Schritt voraus“ – Teil 2
Teil 3: „Klartext – der Zukunft einen Schritt voraus“ – Teil 3
Teil 4: „Klartext – der Zukunft einen Schritt voraus“ – Teil 4
Teil 5: „Klartext – der Zukunft einen Schritt voraus“ – Teil 5