Vor genau einem Jahr lautete die Headline des Kommentars „Signale nach innen, Signale nach außen“. Es ging um die Idee, was Standespolitik und Wissenschaft (politisch) alles erreichen könnten, wenn es nur gelänge, mit einer (kräftigen) Stimme nach außen zu kommunizieren, welche große Bedeutung die Zahnmedizin für die Gesamtgesundheit der Menschen hat.
Gemeinsame Botschaft als Wissenschaft und Standespolitik
Anlass war im vergangenen Jahr die immer noch spürbare Zurückhaltung der Menschen, unter dem Eindruck von Corona mit all den damit verbundenen Unsicherheiten, den Gang zum Zahnarzt anzutreten. Es ging darum, als Wissenschaft und Standespolitik eine gemeinsame Botschaft in Richtung Öffentlichkeit (und nicht nur die Fachöffentlichkeit) zu formulieren, um die Patientinnen und Patienten zu ermutigen, das Thema zahnärztliche Vorsorge konsequent ernst zu nehmen und auch Routine-Termine nicht auf die lange Bank zu schieben.
Was im vergangenen Jahr an dieser Stelle noch ein Wunsch oder eine Anregung war, ist jetzt offenbar Realität geworden. Die jüngste Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer hat dies eindrucksvoll belegt. Auch wenn der Präsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Christoph Benz betonte, dass man sich „in den Schwestergruppierungen gern um Inhalte raufen“ dürfe, es ist entscheidend, wie einheitlich das Signal ist, dass nach außen gegeben wird.
Eßer versprach eine „zukunftsorientierte Zusammenarbeit“
Wie in der großen Berliner Politik auch wurden aber zunächst starke Signale nach innen gegeben. So versprach Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, eine „zukunftsorientierte Zusammenarbeit“. Man sucht den Schulterschluss mit den Schwesterorganisationen, betonte die Wichtigkeit eines Neuanfangs in der Zusammenarbeit. Denn nicht erst seit der Corona-Krise ist deutlich geworden, wie wichtig die gemeinsame Linie ist, wenn man der Politik ernsthaft Paroli bieten und als vollwertiger Verhandlungspartner anerkannt werden möchte.
Genau das sind die dringend benötigten Voraussetzungen, um beispielsweise Antworten auf das noch immer nicht befriedigend gelöste Problem etwa des in die Zahnmedizin gleich an mehreren Stellen eindringende Fremdkapital zu finden. Das wird auch kaum ohne politische Unterstützung von
„oben“ funktionieren. Um den Gesetzgeber aber zu überzeugen, dass auch ein TSVG kaum ausreichend ist, um die Fremdkapitalisierung der Zahnmedizin in „vernünftige“ Bahnen zu lenken und Investorenbestrebungen sinnvolle Grenzen zu setzen, ist viel Energie, Beharrungsvermögen und kluge Argumentation nötig – und zwar einheitlich. Im Idealfall müsste es gelingen, verschiedene Markttendenzen gleichzeitig im Blick zu behalten und Regelungen ins Spiel zu bringen, um die sich immer stärker abzeichnende Vergewerblichung der Zahnmedizin nicht noch weiter zunehmen zu lassen.
Mehrere Markttendenzen gleichzeitig im Blick behalten
Denn an wie vielen Fronten möchte man in Zukunft gleichzeitig agieren? Ein TSVG gegen die Investoren-Anteile in der Versorgung, ein Zahnheilkundegesetz gegen fremdkapitalgesteuerte Aligner-Anbieter etcetera können kaum die Lösung sein. Als nächstes wird möglicherweise der Komplex „aufsuchende Betreuung“ von Investoren als lukratives Betätigungsfeld entdeckt, wie wir es heute schon im Bereich Pflegeeinrichtungen und mobiler Pflegedienste beobachten können. Was ist, wenn die Prophylaxe demnächst im Einkaufszentrum auf gewerblicher Basis angeboten wird? Klingt unwahrscheinlich? Nun, die Vorstellung, den Bedarf einer Zahnkorrektur per Handyfoto zu ermitteln, war es bis vor kurzem ebenfalls …
Noch ist die Ausübung der Zahnheilkunde kein Gewerbe, wie es das Zahnheilkundegesetz in Paragraf 1 bestimmt. Jetzt müssen alle an einem Strang ziehen, damit das auch so bleibt.