„Trotz mangelnder Repräsentativität der Zahlen, deren Aussagekraft zum Teil mit der Lupe gesucht werden muss, nimmt die Vertragszahnärzteschaft natürlich jeden tatsächlichen Fehler ernst und prüft diesen gründlich. Patientensicherheit hat für uns, als eine der am häufigsten konsultierten Facharztgruppen, immer Priorität! Die MDK-Ergebnisse über mögliche oder bestätigte Fehler lassen allerdings – auch diesmal wieder – keine belastbaren Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität in den Praxen zu. Fest steht vielmehr: Unsere zahnärztliche Versorgung hat ein Qualitätsniveau, das weltweit keinen Vergleich scheuen muss“, sagte Dr. Wolfgang Eßer.
Prof. Dietmar Oesterreich, BZÄK-Vizepräsident, äußerte sich ebenfalls: „Fehlerfrei zu arbeiten, ist gerade für eine medizinische Berufsgruppe ein wichtiges Ziel. Die Zahnmediziner arbeiten mit ihren Maßnahmen sehr ernsthaft daran. Patientenschutz bedeutet, aufgetretene Fehler und Beschwerden sehr gründlich zu analysieren – und alles daransetzen, sie zu vermeiden.“
Überschaubare Fehlerquote bei den Zahnärzten
Für das Jahr 2016 weist der MDK 422 bestätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin aus. Die hohe Zahl der jährlichen Behandlungsfälle zeige, dass die relative Fehlerquote in der Zahnmedizin kleiner als in anderen Fachgebieten ist. Dass aufgrund der absoluten MDK-Zahlen keine Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität in den Fachgebieten gezogen werden können, darauf verweist auch der MDK selbst. „Dennoch gilt es, sich dem zu stellen und jeden Fehler zu vermeiden“, so Oesterreich.
Verunsicherung durch „Statistiktricks“
Eßer warf dem MDK „Statistiktricks“ vor, denn die Relation werde leider durch den MDK – einmal mehr – verschwiegen. „Patientinnen und Patienten verunsicherten solche Statistiktricks lediglich“, betonte Eßer, „ein echter Beitrag zur Versorgungssicherheit ist das jedenfalls nicht.“
Echte Beiträge der Zahnärzte zur Patientensicherheit
Der zahnärztliche Berufsstand arbeitet konsequent an der Weiterentwicklung und Verbesserung von Instrumenten zur Qualitätsförderung und Patientensicherheit. Dazu zählt ein Netz von zahnärztlichen Beratungsstellen, die seit Jahren kostenlos und fachlich kompetent Auskunft zu neuen Behandlungsmethoden, Therapiealternativen, Zweitmeinungsverfahren sowie zu Risiken bei bestimmten Eingriffen geben.
Eigene Patientenberatung der KZVen und LZÄKs
Die Patientenberatung von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und (Landes-)Zahnärztekammern sei Anlaufstelle bei allen Anliegen, die im Zusammenhang mit Behandlungen auftreten können. Das zahnärztliche Gutachterwesen diene der Überprüfung und Sicherung der Behandlungsqualität und sei bei Patienten, Behandlern und Kassen gleichermaßen anerkannt. Könne keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, könnten spezielle Schlichtungsstellen angerufen werden.
Darüber hinaus trage das zahnärztliche Berichts- und Lernsystem „CIRS Dent – Jeder Zahn zählt!“ aktiv zur Patientensicherheit bei. Zahnärztinnen und Zahnärzte könnten online aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag berichten und durch diesen Austausch lernen.
Weitere Informationen zur zahnärztlichen Patientenberatung und zu „CIRS Dent – Jeder Zahn zählt!“ sind unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de, www.cirsdent-jzz.de sowie unter www.kzbv.de abrufbar. Die MDK-Ergebisse können hier abgerufen werden.