Anzeige

Kraftvoll zugebissen?

Dracula Zähne Aligner

Die Zahnärztekammer Berlin leitet berufsrechtliche Verfahren gegen Zahnärzte ein, die mit gewerblichen Aligner-Anbietern kooperieren. Das kann zu einer Rüge mit einer Geldauflage von bis zu 10.000 Euro führen.

Goldgräberstimmung im Gesundheitswesen. Nennen wir es also besser direkt Gesundheitsmarkt. 249 Milliarden Euro gab die GKV 2020 für erbrachte Leistungen aus. Hinzu kommen noch die stetig steigenden Gesundheitsausgaben privater Haushalte – 2019 betrugen sie etwa 56 Milliarden Euro. Kein Wunder, dass findige Unternehmer und Start-ups ein Stück vom Kuchen wünschen. Und die Politik öffnet ihnen Stück für Stück eine Lücke zum Markteintritt. Etwa 2015, als der Gesetzgeber mit dem „GKV-Versorgungsstrukturgesetz“ die Gründung rein zahnärztlicher MVZs ermöglichte. Noch-Gesundheitsminister Jens Spahn zeigt sich auch gerne wirtschaftsnah.

Gesundheitswesen wird zum Gesundheitsmarkt

Mit der „freundlichen“ Übernahme der Gematik für schnäppchenhafte 510.000 Euro und der Intronisierung seines „alten Freundes“, so „Der Tagesspiegel“, und Voreigentümers seiner 980.000 Euro teuren Berliner Wohnung, Markus Leyck Dieken, ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens weit marktoffen.

Bei der Entwicklung der investorbetriebenen MVZ hatte die Politik ein wenig Einsehen und regulierte die Eintrittsbedingungen von Fremdkapital im TSVG – freilich mit stumpfer Klinge. Gesetzlich bislang unklar geregelt scheint der boomende Markt der Aligner. Hier täuscht die hübsche Instagram-Welt der gewerblichen Aligner-Anbieter über schief stehende gesetzliche Regelungen hinweg.

Was darf wer? Diese Frage stellte auch ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“. Die Reaktionen der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD reichte vom Vorwurf der Klientelpolitik bis zur zustimmenden Ablehnung. Schiefstand allerorten.

Zahnärztekammer Berlin geht gegen Zahnärzte vor

Nun gibt es Widerstand in der Hauptstadt. Nicht auf der großen politischen Bühne, nein, hier wird die Standespolitik tätig. Die Zahnärztekammer Berlin geht mit Rügen und Geldauflagen berufsrechtlich gegen Zahnärzte vor, die mit gewerblichen Aligner-Anbietern kooperieren oder dort angestellt sind. Gegenüber der dzw gab die Zahnärztekammer Berlin an, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich etwa 30 Zahnärztinnen und Zahnärzte hier tätig sind. Und die Kammer holt gleich das große Besteck hervor. „Es droht die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens. Die Zahnärztekammer Berlin hat die Möglichkeit, eine Rüge mit einer Geldauflage von bis zu 10.000 Euro auszusprechen. In schwerwiegenden Fällen kann eine Klage vor dem Berufsgericht für Heilberufe erhoben werden. Das Gericht kann u. a. auf eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro erkennen“, antwortet die Zahnärztekammer Berlin auf unsere Frage nach den Konsequenzen für mit gewerblichen Aligner-Anbietern kooperierende Zahnärztinnen und Zahnärzte. Und die Berliner Kammer zeigt sich keineswegs als zahnloser Ankündigungstiger: „Es wurden bereits Rügen mit Geldauflage gegen Kammermitglieder ausgesprochen. Die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte sind einsichtig. In einem Fall hat die betroffene Zahnärztin Einspruch erhoben und die Zulässigkeit ihrer angestellten Tätigkeit damit begründet, dass sie keine Zahnheilkunde ausüben würde und keinen direkten Patientenkontakt habe.“

Die Zeiten des „strahlenden Lächelns“ bei den Aligner-Start-Ups scheinen schmallippiger zu werden.

Die Verbraucherzentralen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben die Websites von vier großen gewerblichen Aligner-Anbietern untersucht und kritisiert, dass die vertragsrechtliche Konstruktion schwer durchschaubar sei, dass Haftungsfragen bei Behandlungsfehlern unklar seien, dass die Gebühren- und Berufsordnung für Zahnärzte umgangen werde. Auch die Wettbewerbszentrale nahm die Werbeaktivitäten eines Marktführers im Aligner-Segment ins Visier, wie die „zm“ (17/2021) berichteten. Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Berlin, dass der Aligner-Anbieter auf Facebook keine Gewinnspiele mehr veranstalten darf, bei denen verschiedene Heilbehandlungen als Preise ausgeschrieben werden. Das sei eine unzulässige Werbemaßnahme.

17 (Landes-)Zahnärztekammern und 17 Berufsordnungen

Aber so ganz muss den Aligner-Start-Ups das Lächeln noch lange nicht vergehen. Die übrigen (Landes-)Zahnärztekammern murren zwar verschieden laut, aber von konkretem Vorgehen ist nichts zu vernehmen. „Die (Landes-)Zahnärztekammern beobachten eine explosionsartige Ausbreitung von Aligner-Shops, als GmbHs organisierten kieferorthopädisch tätigen Dentalgesellschaften zur Behandlung mit ‚Alignern‘ (Kunststoffschienen zur Zahnregulierung), die in diesem Konstrukt der wesentlichen Selbstbehandlung des Patienten bei kieferorthopädischen Fehlstellungen dienen sollen ... Alignerbehandlungen gehören ausschließlich in die Hände von approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten“, teilt uns die BZÄK mit, und weiter: „Derartige Kooperationen zwischen gewerblichen Anbietern und Zahnärzten zum Angebot zahnärztlicher Leistungen können gegen das zahnärztliche Berufsrecht verstoßen.“

In der vagen Formulierung „können verstoßen“ zeigt sich ein Dilemma, warum sich der Aligner-Markt so frei entwickeln kann. „Allein die jeweiligen Landeszahnärztekammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts durch die Kammergesetze der Länder ermächtigt, die Berufspflichten der Zahnärzte in einer Berufsordnung zu regeln. Zudem sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte nur Mitglieder ihrer (Landes-)Zahnärztekammern“, erläutert die BZÄK.

17 (Landes-)Zahnärztekammern und 17 Berufsordnungen – ein konzertiertes Auftreten gegenüber einem agilen Marktgeschehen wird so schwierig.

Ein Problem bleibt also die Frage nach der Aufsicht. Die Gewerbeaufsicht fühlt sich im Beschwerdefall oder bei Klagen nicht zuständig und die (Landes-)Zahnärztekammer haben keinen Zugriff auf gewerbliche Anbieter. Das sieht auch die BZÄK skeptisch: „Die Hersteller sind in der Regel nicht approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte, sodass sie nicht unter die Kontrollfunktion der Kammern fallen. Dass damit die Patienteninteressen auf den Markt geworfen werden, bleibt ein Problem. Gerade bei zahnmedizinischen Problemen ergibt sich oft ein Nichtzuständigkeits-Hürdenlauf für die Patienten.“

Der Vorstoß der Zahnärztekammer Berlin ist nun ein Anfang, die Handlungsfelder auszuloten. Statt Schockstarre angesichts des Regelungswirrwarrs im Aligner-Markt agiert nun eine Kammer im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs. Folgen andere Kammern diesem Beispiel, werden sich auch klarere Regeln für den gesamten Markt ergeben.

Die Aligner-Start-Ups fangen jetzt schon an, verstärkt Zahnärzte einzubinden. Vielleicht muss sich dann auch ihr Geschäftsmodell ändern. Keep smiling.