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Erneut verlängert: Hygienepauschale als Corona-Aufschlag

Hygienepauschale

Schutzkleidung ist wichtig, rar und teuer.

Um die gestiegenen Kosten durch die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 entgegenzutreten, einigte sich die Bundeszahnärztekammer mit dem PKV-Verband auf eine Corona-Hygiene-Pauschale. 14,23 Euro  6,19 Euro sind nun pro Sitzung bei jeder Behandlung abrechenbar.

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Laut Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen können Zahnärzte die Gebührennummer 3010 GOZ zum Einfachsatz geltend machen. 3010 GOZ ist eigentlich als "Entfernung eines mehrwurzeligen Zahns" codiert, daher muss die Nummer auf der Rechnung mit der Erläuterung "3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand" ergänzt werden.

Selbstverständlich kann dann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht gleichzeitig zu einer Faktorsteigerung nach Paragraf 5 Absatz 2 angeführt werden. Zunehmend ist zu beobachten, dass private Kostenträger die Hygienepauschale aus unterschiedlichsten Gründen kürzen. Wie Sie unberechtigten Kürzungen widersprechen können, erfahren Sie hier.

Der Beschluss trat am 8. April 2020 in Kraft und war zunächst bis zum 31. Juli 2020 befristet. Nach erneuter Verlängerung ist er aktuell bis zum 30. Juni 2021 gültig.