Das Bundesgesundheitsministerium will den KZVen mehr Instrumente zur Verfügung stellen, um die vertragszahnärztliche Versorgung flächendeckend sicherzustellen, berichtet die KZV BW mit Verweis auf einen Referentenentwurf. Ein entsprechender Passus zur Bildung eines Strukturfonds soll in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren integriert werden.
Die Vertreterversammlung der KZBV hatte den Gesetzgeber bereits im Herbst 2018 und nochmals im November 2019 aufgefordert, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Falle einer (drohenden) Unterversorgung, eines lokalen Versorgungsbedarfs oder vorsorglich zu deren Vermeidung „eine optionale Anwendungsmöglichkeit der Förderungs- und Steuerungsinstrumente des Paragraf 105 Absatz 1a bis 4 SGB V einzuräumen.“ Diese Instrumente sind bisher dem vertragsärztlichen Bereich vorbehalten.
Nun wurde bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium im überarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der Gesetzlichen Krankenversicherung (IPReG) auf die Forderung der Vertragszahnärzteschaft eingeht. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf ist nun folgender Absatz enthalten: „Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung kann zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung einen Strukturfonds bilden, für den sie bis zu 0,2 Prozent der nach Paragraf 85 vereinbarten Gesamtvergütungen zur Verfügung stellt.“
Christian Finster, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV Baden-Württemberg, begrüßt die geplante Maßnahme: „Es ist ein gutes Zeichen, dass das Gesundheitsministerium Vorschläge seitens der zahnärztlichen Selbstverwaltung ernst nimmt und den KZVen optional Instrumente an die Hand geben will, damit diese ihren Sicherstellungsauftrag flächendeckend erfüllen können.“